Rentner können 2025 bis zu 627 Euro Steuern sparen. Der sogenannte Altersentlastungsbetrag gilt aber nur für bestimmte Einkünfte.

Wer in diesem Jahr seinen 65. Geburtstag feiert, darf sich über einen besonderen Steuerbonus freuen. Der sogenannte Altersentlastungsbetrag kann die Steuerlast um bis zu 627 Euro senken. Doch längst nicht jeder kann von diesem Freibetrag profitieren.

Von diesem Steuerfreibetrag können Rentner profitieren

Entscheidend ist das Jahr, in dem man das 64. Lebensjahr vollendet hat. Wer also 1960 geboren wurde, kann den Altersentlastungsbetrag erstmals in diesem Jahr geltend machen.

Allerdings greift der Altersentlastungsbetrag nur bei bestimmten Einkunftsarten. Wer ausschließlich die gesetzliche Rente bezieht, geht leer aus. Diese ist bereits durch den Rentenfreibetrag privilegiert besteuert. Anders sieht es aus bei aktiven Einkünften wie Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen ohne Abgeltungssteuer.

Für Berufstätige, die das entsprechende Alter schon erreicht haben, wird der Freibetrag bereits monatlich bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Das bedeutet: Weniger Lohnsteuer fließt ab, mehr Geld bleibt in der Tasche. Bei anderen Einkünften wie Mieten oder Dividenden wirkt sich der Vorteil erst über die Steuererklärung aus. Das Finanzamt berücksichtigt den Freibetrag automatisch – ein separater Antrag ist nicht nötig.

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Der Altersentlastungsbetrag schwindet

Die Berechnung erfolgt über einen festen Prozentsatz. Für den Jahrgang 1960 sind das 13,2 Prozent, maximal jedoch 627 Euro. Der Altersentlastungsbetrag wird von Jahr zu Jahr kleiner. Seit der Neuerung durch das Wachstumschancengesetz 2023 nimmt er mit jedem Jahr 0,4 Prozentpunkte ab. Im Jahr 2058 ist Schluss damit.

Immerhin: Hat man einmal Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag erworben, behält man sowohl den Prozentsatz als auch den Höchstbetrag ein Leben lang. Wer 1955 geboren ist, profitiert daher dauerhaft von 16 Prozent und maximal 760 Euro – deutlich mehr als spätere Jahrgänge.

Verwendete Quellen

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