Die Rente mit 67 ist längst Realität, doch es gibt verschiedene Möglichkeiten für einen früheren Ausstieg aus dem Berufsleben. Die wichtigsten Informationen zum Renteneintrittsalter für alle Jahrgänge.

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Der Traum von der Rente mit 63 lebt in vielen Köpfen, doch die Realität sieht anders aus. Das reguläre Rentenalter steigt seit 2012 schrittweise an – bis auf 67 Jahre für alle ab Jahrgang 1964. Doch es gibt Ausnahmen und Möglichkeiten für einen vorzeitigen Renteneintritt. Welche Regeln gelten für welchen Jahrgang? Und mit welchen Abschlägen muss man rechnen, wenn man früher in den Ruhestand gehen möchte?

Stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters

Die klassische Altersgrenze von 65 Jahren gehört der Vergangenheit an. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 erfolgte die Anhebung in Ein-Monats-Schritten. Wer 2024 regulär in Rente gehen wollte, musste bereits 66 Jahre alt sein.

Für jüngere Arbeitnehmer geht die Anhebung in Zwei-Monats-Schritten weiter: 2025 liegt das Rentenalter für den Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und 2 Monaten, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Erst mit Jahrgang 1964 ist die Anhebung abgeschlossen – dann gilt flächendeckend die Rente mit 67. Ein Überblick:

JahrgangReguläres RentenalterRenteneintritt
195866 Jahre2024
195966 Jahre, 2 Monate2025/26
196066 Jahre, 4 Monate2026/27
196166 Jahre, 6 Monate2027/28
196266 Jahre, 8 Monate2028/29
196366 Jahre, 10 Monate2029/30
196467 Jahre2031
196567 Jahre2032
196667 Jahre2033
196767 Jahre2034
196867 Jahre2035
196967 Jahre2036
197067 Jahre2037

Rente ab 63 Jahren nur mit Abstrichen möglich

Die viel diskutierte Rente mit 63 existiert zwar, aber nicht für jeden. Grundsätzlich gilt: Wer 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf theoretisch mit 63 Jahren in Rente gehen – muss aber mit erheblichen Abschlägen rechnen. "Pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs wird eine Minderung von 0,3 Prozent von der Rente abgezogen", informiert die Deutsche Rentenversicherung. Das läppert sich: Wer vier Jahre früher in Rente geht, muss dauerhaft auf 14,4 Prozent seiner Rente verzichten.

"Diese Abschläge gelten nicht nur während der Zeit, die man früher in Rente geht, sondern für immer", betont die Rentenversicherung. Bei einer regulären Rente von 2.000 Euro bedeutet das etwa eine lebenslange Kürzung um 288 Euro monatlich.

Ausnahme: besonders langjährig Versicherte

Eine wichtige Ausnahme bildet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Beitragsjahre gesammelt hat, kann deutlich früher abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Jahrgänge bis 1963 liegt diese Grenze zwischen 64 Jahren und 64 Jahren und 10 Monaten. Ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Zu diesen Beitragszeiten zählt nicht nur die reine Erwerbstätigkeit, sondern auch Kindererziehung, Pflege und Wehrdienst.

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Die finanziellen Auswirkungen der Frührente

Finanziell wirkt sich der frühere Renteneintritt doppelt aus: durch die Abschläge und durch weniger angesammelte Rentenpunkte. Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen:

Ein 1964 geborener Versicherter, der nach der regulären Altersgrenze mit 67 Jahren eine monatliche Rente von 2.000 Euro erhalten würde, müsste bei einem vorzeitigen Renteneintritt mit erheblichen Einbußen rechnen: Geht er bereits mit 63 Jahren in Rente, verliert er nicht nur 200 Euro durch weniger angesammelte Rentenpunkte, sondern erleidet zusätzlich einen dauerhaften Abschlag von 14,4 Prozent. Ihm blieben dann monatlich nur noch 1.541 Euro – ein lebenslanges Minus von 459 Euro pro Monat oder rund 23 Prozent seiner ursprünglichen Rentenansprüche.

Fazit: Gut informiert in den Ruhestand

Als Faustregel gilt: Pro Jahr früherer Rente verlieren Sie etwa 2,5 Prozent Ihrer späteren Rente. Wer wissen will, ab wann er in Rente gehen kann, schaut am besten in seine Rentenauskunft. Diese bekommen alle gesetzlich Versicherten ab dem 55. Lebensjahr automatisch zugeschickt.

Eine frühzeitige und detaillierte Planung der Altersvorsorge hilft, die richtige Balance zu finden. Für mehr finanzielle Sicherheit können Sie ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Ausgleichszahlungen leisten, die Flexirente nutzen und nebenbei weiterarbeiten oder sich individuell bei der Rentenversicherung beraten lassen. (eyn)

Verwendete Quellen

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