Berlin - Erhalten Sie Ihre Rente auf ein ausländisches Konto? Oder leben Sie im Ruhestand selbst im Ausland? Dann kann es sein, dass Sie einmal im Jahr nachweisen müssen, dass Sie noch am Leben sind.
So soll sichergestellt werden, dass keine Rentenzahlungen an Verstorbene weiter fließen. Den dafür notwendigen sogenannten Lebensnachweis hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den betroffenen rund 500.000 Rentnerinnen und Rentnern bereits im Juni und Juli mitsamt ihrer Rentenanpassungsmitteilung geschickt.
Den Nachweis können Betroffene entweder in Papierform oder digital erbringen. Der für den digitalen Weg erforderliche persönliche QR-Code ist dem Schreiben zu entnehmen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Ruheständler auf der Webseite des Renten Service. Dort kann zudem eine Ersatzbestellung beantragt werden, falls Unterlagen ganz oder teilweise verloren gegangen sein sollten.
Kein Nachweis, keine Rente: Zahlungsstopp vermeiden
Angeschriebene, die es versäumen, ihren Lebensnachweis fristgerecht zu erbringen, müssen damit rechnen, dass ihre Rentenzahlung eingestellt wird. Das erfolgt regelmäßig zum 30. November eines Jahres. Die Zahlung wird erst dann wieder fortgesetzt, wenn der Lebensnachweis erbracht wurde.
Übrigens: Obwohl der DRV zufolge zwar rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland überwiesen werden, müssen trotzdem nicht alle diese Empfängerinnen und Empfänger einen Lebensnachweis erbringen. Mit Ländern wie etwa Australien, Italien, Spanien oder Österreich erfolgt zwischen den Behörden ein automatischer Datenaustausch, der den Vorgang vereinfacht.
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Nur Menschen, deren Konto in Ländern ohne automatischen Datenaustausch liegt, müssen den Lebensnachweis selbst erbringen. Rentnerinnen und Rentner, die ihren Lebensabend in Deutschland verbringen, müssen ebenfalls keinen Lebensnachweis erbringen. © Deutsche Presse-Agentur