Einige Haushaltsgeräte bergen unbeaufsichtigt Risiken. Welche Geräte betroffen sind, welche Schäden entstehen können und was Versicherungen dazu sagen.

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Viele Haushaltsgeräte erleichtern den Alltag erheblich. Doch nicht alle davon sollten ohne Aufsicht betrieben werden. Technische Defekte, Überhitzung oder Materialversagen können zu erheblichen Schäden führen – im schlimmsten Fall sind Brandereignisse oder Wasserschäden die Folge. Sogar der Versicherungsschutz kann gefährdet sein, wenn Geräte unbeaufsichtigt laufen und Schäden verursachen.

Wasch- und Spülmaschinen als häufige Schadensverursacher

Zu den Geräten mit dem höchsten Schadenspotenzial zählen Wasch- und Spülmaschinen. Beide benötigen einen Wasseranschluss und verfügen über mechanische und elektronische Bauteile, die unter Belastung versagen können. Ein geplatzter Zulaufschlauch oder ein blockiertes Ventil führen im Ernstfall zu großen Mengen austretenden Wassers. Befindet sich niemand im Haus, kann der Schaden unbemerkt bleiben und sich über Stunden oder Tage ausweiten.

Ein sogenannter Aquastop kann helfen, das Risiko zu minimieren. Dieses System unterbricht die Wasserzufuhr automatisch, sobald ein Leck erkannt wird. Dennoch ist auch bei Geräten mit Aquastop nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass eine unbeaufsichtigte Nutzung risikolos ist. Manche Versicherer werten es als grob fahrlässig, wenn Geräte über längere Zeit ohne Kontrolle betrieben werden, selbst wenn Schutzmechanismen vorhanden sind. Besonders problematisch ist es, wenn Geräte während des Urlaubs oder über Nacht eingeschaltet bleiben.

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Wäschetrockner bergen ein erhöhtes Brandrisiko

Im Zusammenhang mit Hausbränden gelten Wäschetrockner als besonders kritisch. Die Geräte erzeugen hohe Temperaturen und sind auf eine gut funktionierende Luftzirkulation angewiesen. Wird das Flusensieb nicht regelmäßig gereinigt, besteht die Gefahr der Überhitzung. In Kombination mit entflammbaren Stofffasern kann das zur Entzündung führen. Die Stiftung Warentest weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass Trockner nur unter Aufsicht betrieben werden sollten.

Rasenmäh-Roboter besser nicht allein im Garten lassen

Im Gartenbetrieb gelten auch automatisierte Geräte wie Rasenmäh-Roboter als potenzielle Gefahrenquelle. Zwar sind moderne Modelle mit Sensoren und Sicherheitstechnik ausgestattet, dennoch können sie Verletzungen verursachen – etwa bei Kindern oder Kleintieren. Zudem besteht das Risiko des Diebstahls. Einige Versicherungen schließen Schäden oder Verluste explizit aus, wenn Geräte unbeaufsichtigt laufen oder nicht ausreichend gesichert sind. Experten raten daher davon ab, Rasenroboter während längerer Abwesenheiten unbeobachtet arbeiten zu lassen.

Der Einfluss auf den Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz kann in bestimmten Fällen eingeschränkt oder komplett versagt werden, wenn Haushaltsgeräte unbeaufsichtigt betrieben wurden. Die juristische Bewertung hängt oft davon ab, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Versicherer prüfen bei Schäden unter anderem, ob der Vorfall durch einfache Vorsichtsmaßnahmen vermeidbar gewesen wäre. Wird ein Gerät beispielsweise über viele Stunden ohne Kontrolle betrieben und kommt es dabei zu einem Defekt, kann die Versicherung im schlimmsten Fall die Leistung verweigern.

Laut Verbraucherschützern empfiehlt es sich, die Bedingungen der eigenen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung genau zu prüfen. Einige Policen schließen Schäden durch grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich aus oder verlangen den Abschluss einer Zusatzklausel. (elm)

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