Bremen - Wer Elternzeit bei seinem Arbeitgeber anmelden möchte, kann das seit dem 1. Mai 2025 auch einfach per E-Mail machen. Darauf weist Dirk Riekens, Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Mit der Verabschiedung des sogenannten Bürokratieentlastungsgesetzes (IV) ist die Anmeldung nun in Textform möglich, das heißt ein unterschriebener Brief an den Arbeitgeber ist nicht mehr notwendig.

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Wichtig für (werdende) Eltern ist aber, die geltenden Fristen zu kennen Christoph Riekens erklärt sie:

  • Elternzeit für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr muss spätestens sieben Wochen vorher angemeldet werden.
  • Zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr ihres Kindes müssen Beschäftigte die Elternzeit spätestens dreizehn Wochen vor Beginn anmelden.

Bestätigung vom Arbeitgeber einholen

Eltern sollten zudem berücksichtigen, dass sie sich mit dem ersten Elternzeitantrag festlegen müssen, für welche Zeiträume innerhalb der ersten zwei Lebensjahre sie Elternzeit nehmen wollen.

Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums rät Eltern dazu, sich ihre Elternzeit vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen. Dazu sei der Arbeitgeber verpflichtet. Zudem sollten Beschäftigte darauf achten, dass ihre Anmeldung möglichst genaue Daten zur beantragten Elternzeit enthält. Soll sie am Tag der Geburt beginnen, kann für den Beginn auch die Info "ab Geburt" ausreichen. Das Familienportal stellt ein Musterformular zur Mitteilung der Elternzeit beim Arbeitgeber zur Verfügung.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich während der Elternzeit pro Kind bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit müssen sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Die Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld, für das ein eigener Antrag nötig ist.  © Deutsche Presse-Agentur