Hat dein Zug Verspätung, ist das ziemlich ärgerlich. Auch mit dem Deutschlandticket steht dir in gewissen Fällen eine Entschädigung zu. Wir verraten dir, welche Fahrgastrechte du mit dem Deutschlandticket hast.

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Bist du mit der Deutschen Bahn unterwegs, hast du gewisse Rechte und Ansprüche. Solche sogenannten Fahrgastrechte kannst du zum Beispiel geltend machen, wenn ein Zug verspätet ist oder komplett ausfällt. In so einem Fall bekommst du die Kosten zum Teil erstattet.

Auch wenn du mit dem Deutschlandticket reist, greifen die Fahrgastrechte – allerdings mit Einschränkungen.

Fahrgastrechte beim Deutschlandticket: Das kannst du bei Verspätungen tun

Es gibt wohl nichts Nervigeres als eine Zugverspätung, wenn du dringend zu einem Termin, einer Verabredung oder zu einem Anschlusszug musst. Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten greifen beim Deutschlandticket eingeschränkte Fahrgastrechte und du bekommst 1,50 Euro als Entschädigung.

Das ist nicht gerade viel und hat auch noch einen Haken: Die Deutsche Bahn zahlt Beträge unter vier Euro nicht aus. Das hat etwas mit der gesetzliche Bagatellgrenze zu tun.

Trotzdem kannst du dank der Fahrgastrechte auch beim Deutschlandticket eine Entschädigung bekommen. Und zwar so:

  • Wenn du Verspätungen "sammelst", kannst du Geld von der Deutschen Bahn bekommen. Dazu musst du Verspätungen beim Servicecenter für Fahrgastrechte oder bei der Fahrgastrechte-Abteilung des jeweiligen Verkehrsunternehmens melden. Aber auch über die DB-Navigator-App kannst du eine Erstattung beantragen.
  • Notiere dir also, wenn du bei einer Fahrt mehr als 60 Minuten zu spät am Zielort ankommst. Zugverspätungen werden von der Deutschen Bahn automatisch elektronisch erfasst. Die Verbraucherzentrale rät aber trotzdem dazu, sich Verspätungen von Mitarbeiter:innen bestätigen zu lassen. Damit bist du auf der sicheren Seite.
  • Hast du innerhalb eines Monats deinen Zielort wegen verspäteter Züge oft nicht rechtzeitig erreicht, wird dir trotzdem nicht das komplette Deutschlandticket erstattet. Laut den Fahrgastrechten bekommst du als Höchstsumme bei Verspätungen nur 25 Prozent des Preises erstattet. Bei den 58 Euro, die das Deutschlandticket zurzeit kostet, wären das 14,40 Euro.

Fahrgastrechte für Deutschlandticket: Achtung bei der "Reisekette"

Das Deutschlandticket steht eigentlich für günstiges und unkompliziertes Bahnfahren. Doch leider funktioniert das nicht immer – vor allem, wenn du auf mehrere Verkehrsmittel angewiesen bist.

Wie die Verbraucherzentrale schreibt, gelten Fahrgastrechte nur im Fall einer sogenannten "Reisekette" für die gesamte Strecke. Vereinfacht gesagt müssen sowohl die Nah- also auch die Fernverkehrszüge, die du nutzt, auf einem gemeinsamen Ticket stehen.

Fährst du zum Beispiel mit deinem Deutschlandticket per Nahverkehr in die nächstgrößere Stadt, um dort in einen ICE umzusteigen, greifen die Fahrgastrechte nicht, wenn du wegen Verspätung im Nahverkehr deinen Fernzug verpasst. Anders ist es, wenn du ein Gesamtticket für alle Verbindungen hast.

Fahrgastrechte beim Deutschlandticket: Wie sieht es im Nahverkehr aus?

Anders als beim Deutschlandticket erhältst du bei Nahverkehrstickets laut der Bahn eine Preiserstattung von 25 Prozent, wenn der Zug mindestens 60 Minuten verspätet ist. Kommst du 120 Minuten zu spät an, bekommst du sogar 50 Prozent erstattet. Das gilt zum Beispiel, wenn du eine Einzelfahrt mit einem Regionalexpress unternimmst.

Bei Zeitkarten (zum Beispiel Wochen- oder Monatstickets) gelten bei 60 Minuten Verspätungen die folgenden Regeln:

  • Im Fernverkehr bekommst du in der 2. Klasse fünf Euro und in der 1. Klasse 7,50 Euro.
  • Im Nahverkehr 2. Klasse gibt es eine Erstattung von 1,50 Euro und in der 1. Klasse von 2,25 Euro.
  • Besitzt du eine BahnCard 100, gibt es für dich in der 2. Klasse 10 Euro und in der 1. Klasse 15 Euro.

Wie auch beim Deutschlandticket werden laut den Fahrgastrechten maximal 25 Prozent des Preises für Zeitkarten erstattet – das gilt auch für Besitzer:innen einer BahnCard. Die Regelung mit der Reisekette gilt übriges auch bei Nahverkehrs- und Zeittickets.

Im Vergleich zum Deutschlandticket kommst du bei den Fahrgastrechten für andere Tickets also deutlich besser weg. Dafür zählst du für das 58-Euro-Ticket aber oftmals einen geringeren Preis und kannst damit einen Monat lang fahren. Gerade für Vielfahrer:innen lohnt sich das Deutschlandticket.

Bist du oft von Verspätungen betroffenen, kann es sich aber auch beim Deutschlandticket rentieren, Entschädigungen zu beantragen.

Fahrgastrechte: Entscheidend ist auch immer der Grund der Verspätung

Egal ob Deutschlandticket oder Nahverkehr: Geht es um eine Entschädigung, spielt es auch immer eine Rolle, warum es zu Verspätungen oder einem Zugausfall kam. Nach einer EU-Verordnung gibt es bei "höherer Gewalt" keine Ersatzansprüche mehr. Dazu zählen extremes Wetter oder Personen auf den Gleisen. In diesen Fällen gehst du leer aus, weil die Bahn nichts für die Verspätung oder den Zugausfall kann.

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Darf ich bei Verspätung mit dem Deutschlandticket ICE fahren?

Fällt dein Zug aus oder hat erhebliche Verspätung, hast du im Nahverkehr die Möglichkeit, einen Fernverkehrszug (zum Beispiel ICE) zu nehmen. Dafür musst du zunächst eine passende Fahrkarte kaufen und die Kosten dafür über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen.

Grundsätzlich gilt das nicht, wenn du mit dem Deutschlandticket unterwegs bist. Auch hier gibt es aber wieder besondere Ausnahmen:

  • Hast du aufgrund der Verspätung den letzten Zug verpasst und wärst sonst am Bahnhof "gestrandet", darfst du in einen ICE einsteigen.
  • Auch, wenn du wegen einer Verspätung von mindestens 60 Minuten zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens am Ziel ankommen würdest, ist es erlaubt, ersatzweise einen Fernverkehrszug zu nehmen.

In diesen Fällen musst du dir vor Fahrtantritt ein Ticket kaufen und darfst nicht einfach so in den ICE, EC oder IC einsteigen. Wie im Fall beim Nahverkehr kannst du dir die Kosten dafür zurückerstatten lassen. Bedenke auch, dass bei einer Fahrkartenkontrolle ein Screenshot des Deutschlandtickets nicht ausreicht.   © UTOPIA