Holz im Wald zu sammeln, ist verlockend. Denn Holz ist zu einem teuren Rohstoff geworden. Da wäre es doch praktisch, beim nächsten Spaziergang im Wald ein paar Äste mitzunehmen. Das ist jedoch nicht überall erlaubt – und kann teuer werden.

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Holz ist nicht nur als Baumaterial wichtig, sondern auch als Heizmaterial begehrt. Schon seit einiger Zeit gehen die Holzpreise durch die Decke. Wer mit Holz heizt und sparen möchte, könnte daher auf die Idee kommen, sich aus dem nächsten Wald etwas zusätzliches Holz zu holen. Schließlich finden sich dort auf dem Boden viele abgefallene Zweige und Äste. Doch Holz sammeln im Wald darfst du nicht einfach ohne Weiteres. Wir verraten dir, was du dabei beachten musst.

In welchem Wald darfst du Holz sammeln?

Möchtest du im Wald Holz sammeln, musst du erst einmal in Erfahrung bringen, wem der Wald gehört. Ist er in Privatbesitz oder gehört einem Unternehmen, einer Kommune oder Kirche, musst du bei den Eigentümer:innen nachfragen, ob Holzsammeln erlaubt ist. Nur mit deren Genehmigung darfst du dann Holz für den Eigenverbrauch mitnehmen.

In Staatswäldern darfst du aber unter bestimmten Bedingungen Holz mitnehmen. Doch Achtung, wie die Tagesschau berichtet, kann unbefugtes Sammeln im Wald zu hohen Geldstrafen führen. Mehr dazu hier: Feuerholz im Wald sammeln: Weshalb das böse enden kann

Holz sammeln im Staatswald

Liegen Äste, Zweige oder Rinde auf dem Boden im Staatswald ist es erlaubt, diese in geringen Mengen für den Eigengebrauch mitzunehmen. Mit einem Transporter darfst du dabei nicht anrücken – gemeint ist eher eine Menge, die du mit den Händen tragen kannst. Dieses heruntergefallene Holz, das du mitnehmen darfst, wird als Leseholz bezeichnet.

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen ist das im jeweiligen Landeswaldgesetz geregelt. In Bayern gibt es sogar eine eigene Leseholzverordnung. Aber auch in den Bundesländern, in denen das Holzsammeln nicht gesetzlich geregelt ist, darfst du Leseholz mitnehmen.

Generell musst du folgendes beim Holzsammeln im Wald beachten:

  • Zweige und Äste dürfen nur einen Durchmesser von maximal zehn Zentimetern haben.
  • Du darfst selbst keinen Baum fällen und keine Äste abzweigen. Du darfst wirklich nur Holz mitnehmen, das bereits auf dem Boden liegt.
  • In manchen Wäldern gibt es geschützte Gebiete, zum Beispiel, weil gerade Nachwuchs beim Wild ansteht. Diese Bereiche darfst du beim Holzsammeln nicht betreten.
  • Es ist nur tagsüber gestattet, Leseholz aufzusammeln.

Allerdings eignen sich die dünnen Zweige des Leseholzes laut dem Bayerischem Rundfunk nicht besonders gut zum Verbrennen. Weil das Holz oft feucht ist, bildet sich beim Verbrennen Rauch und die Rinde führt dazu, dass viel Holzasche zurückbleibt.

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Holz sammeln im Wald: Diese Möglichkeiten gibt es noch

Neben Leseholz hast du aber noch weitere Möglichkeiten, legal Holz im Wald zu sammeln. Diese können sich vor allem rentieren, wenn du eine größere Menge an Holz brauchst:

Holz sammeln

Mit einem Holzsammelschein darfst du mehr und auch größere auf dem Boden liegende Holzstücke aus dem Wald holen. Den Schein kannst du bei deiner Gemeinde oder beim Forstamt beantragen. Eine Genehmigung fürs Holzsammeln gibt es ab circa zehn Euro. Von Anfang an wird festgelegt, wie viel Holz dir zusteht – auch für diesen Prozess musst du etwas zahlen. Mit dem Bestimmen der Holzmenge soll verhindert werden, dass zu viele am Boden liegende Zweige und Äste mitgenommen werden. Schließlich ist Totholz wichtig für das Ökosystem des Waldes: Es dient zum Beispiel Flechten und Moosen als Nährboden und Tieren als Unterschlupf.

Beim Sammeln musst du den Schein stets bei dir tragen und darfst meist nur bestimmte Teile des Waldes betreten. Außerdem musst du den Schein regelmäßig erneuern lassen – entweder monatlich oder jährlich.

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Holz sägen

Willst du dein eigenes Brennholz im Wald sägen, kannst du einen Selbstwerberschein beantragen. Zuständig dafür sind ebenfalls das Forstamt oder die Gemeinde. Als Voraussetzung brauchst du einen Motorsägen-Führerschein. Hast du einen Selbstwerberschein, darfst du an Bäumen, die bereits gefällt wurden, dein eigenes Brennholz absägen.

Tipp: Lies mehr zu den Eigenschaften von Holz in unseren Ratgebern zu Eichenholz, Buchenholz und Fichtenholz.

Überarbeitet von Annika Reketat  © UTOPIA