Ob Slack, Teams oder Zoom: Arbeitgeber dürfen grundsätzlich den Online-Status von Mitarbeitenden prüfen – allerdings nicht immer und nicht ohne klare Regelungen. Datenschutzrecht und Mitbestimmung durch Betriebsrat setzen klare Schranken. Für weitergehende Leistungsüberprüfungen ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.