Gepäck weg - und nun? Jahr für Jahr gehen weltweit Millionen Koffer verloren oder kommen verspätet an. Was Fluggäste in solchen Fällen tun sollten, welche Rechte ihnen zustehen und wie man sich am besten vorbereitet.

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Ob Urlaubsstart oder Geschäftsreise: Der Schock ist groß, wenn das Gepäck nach der Landung nicht auf dem Kofferband auftaucht. Laut der jüngsten SITA-Gepäckstudie "Baggage IT Insights Report 2024" gingen 2023 weltweit rund 6,9 Gepäckstücke pro 1.000 Passagiere verloren oder kamen verspätet an. Besonders oft betroffen: Umsteigeverbindungen, bei denen Gepäckstücke oft nicht rechtzeitig ins Anschlussflugzeug verladen werden. Doch was tun, wenn es den eigenen Koffer erwischt hat - und welche Rechte haben Fluggäste?

Verlust sofort melden

Wer nach der Landung vergeblich am Gepäckband wartet, sollte sich umgehend zum Lost-and-Found-Schalter oder Gepäckservice der Airline begeben. Dort wird ein sogenannter Property Irregularity Report (PIR) ausgefüllt - dieser ist Voraussetzung für spätere Entschädigungsansprüche. Wichtig: Die Frist zur Meldung beträgt sieben Tage nach Ankunft.

Den PIR-Bericht sollte man immer aufbewahren, ebenso wie Bordkarte und Gepäckschein (der kleine Sticker, der beim Check-in am Ticket klebt oder digital gespeichert ist).

Welche Rechte haben Fluggäste?

Wenn das Gepäck verspätet ankommt - was laut SITA in den meisten Fällen innerhalb von 48 Stunden geschieht - haben Passagiere Anspruch auf Ersatzkäufe für notwendige Dinge wie Hygieneartikel oder Kleidung. Diese Ausgaben sollten belegt und später bei der Airline eingereicht werden. Die Höhe der Erstattung ist unterschiedlich, einige Fluggesellschaften setzen tägliche Obergrenzen fest.

Gut zu wissen: In der EU regelt das Montrealer Übereinkommen, dass Airlines bei verspätetem, beschädigtem oder verlorenem Gepäck haften - bis zu einer Höhe von 1.600 Euro.

Wenn der Koffer ganz weg ist

Wird das Gepäck nicht innerhalb von 21 Tagen gefunden, gilt es offiziell als verloren. Dann können Reisende eine Entschädigung für den Zeitwert des Inhalts beantragen. Die Voraussetzung: eine detaillierte Liste der Gegenstände inklusive ungefährer Zeitwertschätzung und möglichst vielen Kaufbelegen.

Achtung: Luxusartikel, Bargeld, Schmuck oder Technik sind meist nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt. Wer solche Dinge im Gepäck mitführt, geht ein Risiko ein.

Wie man sich vorbereiten kann

Um im Ernstfall nicht ganz ohne dazustehen, lohnt es sich, ein paar Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Wichtige Dinge wie Medikamente, Ladegeräte, Ausweisdokumente, Unterwäsche und Wechselkleidung ins Handgepäck einpacken.

Ein aktuelles Foto des Gepäckstücks sowie auffällige Anhänger, Sticker oder farbige Bänder helfen bei der Suche und machen den Koffer verwechslungssicher. Ein Foto des gepackten Koffers oder eine Packliste helfen im Fall der Entschädigung einen Überblick über den Inhalt des Koffers zu schaffen.

Immer mehr Reisende nutzen digitale Tracker wie AirTags, um den Standort selbst zu orten.

Versicherung und Pauschalreisen: Was gilt hier?

Eine Reisegepäckversicherung kann sich lohnen, vor allem bei teurem Gepäck. Aber Vorsicht: Häufig gelten Selbstbeteiligungen und zahlreiche Ausschlüsse, etwa wenn das Gepäck unbeaufsichtigt war. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann sich auch an den Reiseveranstalter wenden: Er ist verpflichtet, für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen und kann gegebenenfalls für Mängel haften. (ncz/spot)  © spot on news