Nach einem Unfall kommt es auf das richtige Verhalten an. Das kann im Ernstfall nicht nur Leben retten, sondern auch Ärger und unnötige Kosten ersparen. Aber worauf kommt es dabei an, und wie verhalten Sie sich richtig?

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Ein Unfall stellt für die meisten Verkehrsteilnehmer eine Stresssituation dar, von der sie im ersten Moment überfordert sind. Der Schock sitzt in den Knochen und gleichzeitig muss direkt gehandelt werden. Weil das richtige Verhalten nach einem Unfall aber besonders wichtig ist, hat der ADAC Tipps gegeben, wie Autofahrer sich Ärger und unnötige Kosten ersparen, in dem sie richtig handeln.

Erste Schritte nach einem Unfall

Wenn es gekracht hat, Sie selbst aber nur mit dem Schrecken davongekommen sind, gilt es als Erstes die Warnblinkanlage einzuschalten. Anschließend legen Sie die Warnweste an, wenn Sie sich an der Unfallstelle bewegen, und stellen Ihr Warndreieck im Abstand von rund 150 Schritten vom Unfallort entfernt auf, um den Nachfolgeverkehr ausreichend früh zu warnen. Ist die Unfallstelle gesichert, ist bei Verletzten Erste Hilfe zu leisten. Gleichzeitig rufen Sie den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 oder die Polizei unter der 110.

Grundsätzlich sollte die Polizei bei einem Unfall immer hinzugezogen werden, wenn es Verletzte oder einen hohen Sachschaden gibt. Auch ist die Polizei unbedingt zu informieren, wenn sich ein Unfallgegner frühzeitig und unerlaubt von der Unfallstelle entfernt und Sie keine Versicherungsdaten und Personalien von ihm vorliegen haben.

Angaben zum Unfall

Ist die Polizei vor Ort und ist der Unfallhergang nicht eindeutig klar, sollten Sie gegenüber den Beamten erst einmal nur ihre Personalien und Angaben zum Fahrzeug machen. Ziehen Sie außerdem so viele Zeugen wie möglich hinzu - auch dann, wenn die Polizei noch nicht vor Ort ist. Können die Zeugen nicht warten, notieren Sie sich Namen, Anschriften und Telefonnummern. Weiter gilt es natürlich auch die Angaben aller Unfallbeteiligten festzuhalten. Um sicherzugehen, rät der ADAC außerdem dazu, die Unfallstelle aussagekräftig zu fotografieren. Verkehrsschilder, Bremsspuren und anderen Hinweise können später eine wichtige Rolle spielen.

Alle diese Aufgaben fallen im Normalfall auch den Beamten von der Polizei zu. Gemeinsam sollten Sie im Anschluss auch einen entsprechenden Unfallbericht ausfüllen und eine Unfallskizze anfertigen. Ein Schuldgeständnis sollte laut ADAC aber nicht abgegeben werden.

Verhalten bei Fahrerflucht

Macht sich ein Unfallbeteiligter einfach aus dem Staub und begeht Fahrerflucht, sollten Sie nach Möglichkeit das Nummernschild notieren und Zeugen hinzuziehen. Haben Sie selbst einen Unfall verursacht und der Unfallgegner ist nicht vor Ort - beispielsweise bei Parkremplern - müssen Sie eine angemessene Zeit lang warten. Einfach einen Zettel mit Name und Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe zu klemmen reicht in diesem Fall nicht aus. Wer dann den Unfallort verlässt, begeht ebenfalls Fahrerflucht. Sollte der Geschädigte nicht auftauchen, melden Sie den Schaden bei der nächsten Polizeidienststelle.

Rechtlicher Beistand

Gerade, wenn Personen beim Unfall verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden auftritt, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, können entsprechende Ansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden. Wichtig: Lassen Sie sich nicht automatisch einen Gutachter aufdrängen. Erst ab Reparaturkosten von mehr als 750 Euro haben geschädigte Autofahrer das Recht, einen Sachverständigen für die genaue Ermittlung der Schadenshöhe einzuschalten.

Reparatur von Schäden

Für die Reparatur Ihres Fahrzeugs können Sie sich für eine Werkstatt Ihrer Wahl entscheiden. Der ADAC rät außerdem dazu, unter keinen Umständen eine pauschale Abtretungserklärung zu unterschrieben. Diese sollte sich nur auf die Reparaturkosten beziehen. Weiter bietet sich die Möglichkeiten, sich die Schadenssumme unter Berücksichtigung eines Kostenvoranschlags bzw. eines Gutachtens auszahlen zulassen. Eventuell anfallende Mietwagenkosten können ebenfalls erstattet werden.

Gesundheitliche Schäden

Treten infolge eines Unfalls gesundheitliche Beschwerden auf, sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden, der die Verletzungen dokumentiert. Geht es um Schmerzensgeld, wird dieses unter anderem anhand der Schwere der Verletzungen und dem Zeitraum bemessen, in dem die gesundheitlichen Beeinträchtigungen auftreten und der für die Rehabilitation nötig ist. Eine Abfindungserklärung sollte laut ADAC aber nie ohne eine ausführliche Beratung beim Rechtsanwalt unterschrieben werden.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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