"Wenn so ein Sauviech auftaucht, schießen": Mit deftigen Worten hatte sich Franz Hörl vergangenes Jahr zur Tötung von Wölfen geäußert. Ein Gericht sieht darin keinen Vorsatz – und spricht den ÖVP-Politiker frei. Anders sieht es im Fall des Mannes aus, der ein Video der Rede online gestellt hatte.
Der frühere Tiroler ÖVP-Nationalratsabgeordnete, Hotelier und Seilbahnen-Chef Franz Hörl stolpert nicht über seine Aussage zum Abschuss von Wölfen. Der Ex-Mandatar musste sich am Dienstag am Landesgericht Innsbruck verantworten, weil er laut Staatsanwaltschaft bei einer Veranstaltung im vergangenen Jahr quasi zur vorsätzlichen Wolfs-Tötung aufgerufen haben soll.
Das entsprechende Video landete im Internet. Doch letztlich setzte es einen Freispruch für den 68-Jährigen.
Dieser Freispruch erfolgte im Zweifel, und zwar wegen einer "mangelnden subjektiven Tatseite", wie Gerichtssprecherin Birgit Fink der APA erklärte. Laut dem vorsitzenden Richter habe es sich um eine "Spontanäußerung" Hörls gehandelt, noch dazu in einer "aufgeheizten Atmosphäre".
Es sei keine "vorbereitete Rede" gewesen, mit der der ÖVP-Politiker zu einem Gesetzesbruch aufgerufen habe. Das Gericht sah jedenfalls die Vorsätzlichkeit bei Hörl als nicht gegeben an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hörl: "Wenn so ein Sauviech auftaucht, schießen"
Hörl hatte sich bei einer Versammlung des Bauernbundes im August vergangenen Jahres in Westendorf im Tiroler Unterland zu dem Thema geäußert. "Und deswegen müssen wir, wenn's so weitergeht – schießen was geht, eingraben was geht und schauen wir, dass wir die gesetzlichen Voraussetzungen zusammenbringen. Und wenn nicht, muss es ein Notwehrrecht geben für jeden Bauern, genau wie beim Fuchs und Marder. Wenn so ein Sauviech auftaucht, schießen", hatte der Zillertaler im Vorfeld der Nationalratswahl den Zuhörern zugerufen.
Seine Aussagen riefen die Staatsanwaltschaft auf den Plan, die Hörl unter anderem wegen einer möglichen "Vorsätzlichen Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes" als Bestimmungstäter sowie der Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung anklagte.
Von der Rede war ein Mitschnitt auf der Internetplattform YouTube gelandet. Der Mann, der dafür verantwortlich war, wurde indes ebenso angeklagt und am Dienstag zu einer Geldstrafe von über 2.000 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt.
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Bei ihm sah das Gericht im Gegensatz zu Hörl ein "geplantes Vorgehen", schließlich habe er das Video "aufgenommen, zusammengeschnitten und gepostet" und sich die Aussagen damit quasi zu eigen gemacht. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hörl: "Froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben"
Hörl zeigte sich nach der Verhandlung im Gespräch mit der APA gelassen bis erleichtert. "Ich bin froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben", kommentierte er den Freispruch.
Der Seilbahnen-Chef und ÖVP-Grande hatte bei der vergangenen Nationalratswahl den erneuten Einzug ins Parlament verpasst. Er dürfte aber noch dieses Jahr dank Personal-Rochaden nachrutschen und wieder im Hohen Haus Platz nehmen. (APA/bearbeitet von ank)