In Salzburg laufen die Ermittlungen nach den tödlichen Schüssen eines Hausbesitzers auf einen mutmaßlichen Einbrecher. Der Schütze macht derzeit von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.
Nach den tödlichen Schüssen eines Hausbesitzers auf einen mutmaßlichen Einbrecher am 31. Juli in der Stadt Salzburg laufen die Ermittlungen. Wie die stellvertretende Sprecherin der Salzburger Staatsanwaltschaft, Elena Haslinger, am Montag zur APA sagte, macht der Schütze derzeit von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Zugleich wurde eine Untersuchung des am Tatort sichergestellten Messers auf DNA-Spuren und Fingerabdrücke in der Gerichtsmedizin veranlasst.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 66-jährigen Schützen Ermittlungen wegen Mordverdachts eingeleitet. Der Mann soll Medienberichten zufolge drei Schüsse auf den Einbrecher - einen 29-jährigen Ungarn - abgegeben haben, darunter einen Schuss in den Hinterkopf. Das wird von Polizei und Behörden aber weder bestätigt noch dementiert. Das Obduktionsergebnis liegt zwar vor, aus ermittlungstaktischen Gründen werden aber noch keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall veröffentlicht.
Hausbesitzer soll mit Messer bedroht worden sein
Zu der Tat kam es am Donnerstag kurz vor 16.00 Uhr im Stadtteil Gnigl. Der Ungar dürfte mit einer gleichaltrigen Landsfrau in das Haus mit Garten eingedrungen sein. Der 66-jährige Bewohner sagte der Polizei, dass er im Haus auf die zwei Einbrecher aufmerksam wurde. Dabei sei er von dem 29-Jährigen mit einem Messer bedroht worden, worauf er sich mit seiner Faustfeuerwaffe verteidigt habe. Der Schütze sprach dem Vernehmen nach in einer ersten Reaktion von Notwehr. Er soll selbst den Notruf gewählt haben und besaß die Waffe legal.
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Auch Staatsanwältin Haslinger wollte sich am Montag unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht zu den vielen noch offenen Fragen äußern. "Wir können nicht spekulieren, sondern müssen warten, bis die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen sind. Dann erst sind rechtliche Schlüsse möglich." Geprüft werde dann auch, ob eine Notwehrsituation oder eine Notwehrüberschreitung vorlag. Der bisher unbescholtene Schütze befindet sich auf freiem Fuß. Er war, wie mehrere Medien am Wochenende berichtet haben, Mitglied in einem Schützenverein und zum Tatzeitpunkt nicht alkoholisiert. (APA/bearbeitet von amb)