Ein 15-Jähriger hat nach dem Amoklauf in Graz mehrfach E-Mails mit Bombendrohungen in Stainz verschickt. Die Polizei hat den Jugendlichen nun gefasst.

Ein 15-jähriger Weststeirer, der im Juni nach dem Amoklauf in einer Grazer Schule mehrfach E-Mails mit Bombendrohungen in Stainz ausgeschickt hatte, ist von der Polizei überführt worden. Beim Jugendlichen wurde am Montag eine Hausdurchsuchung durchgeführt und Datenträger sichergestellt. Der Bursche gestand bei den ersten Vernehmungen die E-Mails. Er will von einem anderen Jugendlichen dazu angestiftet worden sein, hieß es am Mittwoch seitens der Polizei.

In den Tagen nach dem Amoklauf mit zehn Todesopfern in Graz hat es im Bezirk Deutschlandsberg mehrere Bomben- sowie Anschlagsdrohungen gegeben. Es handelte sich um Nachrichten an die Mittelschule Stainz. "Diese führten in der Folge an insgesamt vier unterschiedlichen Tagen im Juni 2025 zu umfassenden Evakuierungen und Maßnahmen der Polizei. Konkrete Gefahren konnten dabei in keinem der Fälle festgestellt werden. Betroffen waren Volksschule, Mittelschule und Polytechnische Schule in Stainz sowie in einem Fall das Schulzentrum in St. Stefan ob Stainz samt Volksschule, Mittelschule und einem Kindergarten. Der ordnungsgemäße Schulbetrieb konnte an diesen Tagen nicht fortgesetzt werden", hieß es am Mittwoch in der Aussendung der Landespolizeidirektion Steiermark.

Kostenersatz für Polizeieinsätze wird geprüft

Der Verdacht fiel auf den 15-jährigen Weststeirer. Ermittlungen der Polizeiinspektion Stainz mit Unterstützung eines IT-Ermittlers der Kriminalassistenzdienststelle (KAD) Deutschlandsberg führten zu ihm. Als genug Beweise gesammelt waren, ordnete die Staatsanwaltschaft Graz eine Hausdurchsuchung beim 15-Jährigen an. Diese wurde vor zwei Tagen durchgeführt. Elektronische Datenträger wurden sichergestellt.

Empfehlungen der Redaktion

Gegenüber der Polizei war der Bursche geständig. Er soll angestiftet worden sein. Diesbezüglich werden allerdings noch weitere Ermittlungen geführt. Der Verdächtige wurde angezeigt und es wird ein Kostenersatz für den entstandenen Aufwand der Polizeieinsätze geprüft. (APA/bearbeitet von tas)