Ein Tiroler muss nach der Tötung seiner Mutter lebenslang in Haft. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass er die pflegebedürftige Frau im Juni 2024 mit massiver Gewalt getötet hatte.

Ein 43-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Geschworenengericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juni 2024 in Innsbruck seine Mutter vorsätzlich getötet hatte, indem er sie zuerst würgte und ihr dann zahlreiche Faustschläge gegen Gesicht und Kopf versetzte. Die 69-Jährige verblutete aufgrund der erlittenen Kopfplatzwunden. Im Prozess hatte sich der Angeklagte geständig gezeigt.

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit acht zu null nach rund eineinhalbstündiger Beratung einstimmig aus. Zudem wurde die Einweisung des 43-Jährigen in ein therapeutisch-forensisches Zentrum angeordnet. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Richterin: Geständnis kein Grund für Strafmilderung

Richterin Helga Moser bezeichnete das Strafausmaß in der Urteilsbegründung als "Schuld- und Tat angemessen". "Die Tat war für das Opfer besonders qualvoll, wurde mit großer Gewalt ausgeführt und sie fand in der Wohnung des Opfers statt", nannte sie die Erschwernisgründe.

Wirkliche Milderungsgründe habe es hingegen nicht gegeben: "Allein das Zugestehen der Tat ist noch nicht mildernd." Weiters begründete Moser die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum: "Das psychiatrische Gutachten von Adelheid Kastner war vollständig und widerspruchsfrei."

Angeklagter gestand Tötung seiner Mutter

"Ich bin schuld, dass meine Mama tot ist", hatte der Angeklagte bei seiner Einvernahme zu Beginn der Verhandlung vor Richterin Moser und den Geschworenen erklärt. Er habe sie "erschlagen". Es sei aber "nicht geplant gewesen" und somit auch "kein Mord" gewesen, fügte der 43-jährige Tiroler hinzu.

Vor der Tat habe er jedenfalls "in einem Lokal Whisky getrunken" und sei dann wieder zuhause mit seiner pflegebedürftigen Mutter "in eine Diskussion gekommen", skizzierte der Mann schließlich die Zeit vor der Tötung. Der Tiroler hatte rund zwei Promille Alkohol im Blut.

Unmittelbar nach der Tat hatte der Beschuldigte zunächst jegliche Schuld von sich gewesen.

Staatsanwalt schilderte Zusammenleben von Mutter und Sohn

"Meine Mutter hat mir gegenüber geäußert, dass sie nicht mehr leben möchte", führte der Mann aus. Das Streitgespräch habe sich immer mehr "hochgeschaukelt" und er selbst sei schließlich "außer Kontrolle geraten": "Ich wurde sauer und habe dann zugeschlagen." Wie oft, konnte er auf Nachfrage von Moser nicht genau sagen.

Es sei "unstrittig, dass der Angeklagte seine Mutter getötet hat", hatte Staatsanwalt Markus Grüner vor der Einvernahme des Mannes in seinem Eröffnungsplädoyer ausgeführt.

Kurz schilderte er dabei das Zusammenleben der getöteten 69-Jährigen und des Angeklagten: "Sie lebten mehrere Jahre zusammen, die Frau war bettlägerig und insgesamt nicht gut beieinander." Ebenjener Frau habe er schließlich im Juni vergangenen Jahres fast zwei Dutzend Faustschläge verpasst: "Die Verletzungen sind wirklich eindeutig." Auch den wahrscheinlichen Todeszeitpunkt benannte Grüner: "Der Tod ist gegen 2:00 bis 4:00 in der Früh eingetreten."

Der Verteidiger des Mannes stellte daraufhin die Tat an sich ebenfalls nicht in Abrede. "Vieles ist unbestritten und tatsächlich ganz eindeutig", sagte er. "Mein Mandant weiß auch, dass er heute nicht als freier Mann aus dem Schwurgerichtssaal gehen wird", so der Verteidiger. Es werde aber eine Frage der Einschätzung der Geschworenen sein, ob es wirklich Mord gewesen sei.

Gutachterin attestierte Zurechnungsfähigkeit

Das psychiatrische Gutachten von Adelheid Kastner attestierte dem Mann trotz starker Alkoholisierung Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. "Er wusste, wo er ist und was er tat", erklärte die renommierte Psychiaterin. Weder liege eine schwerwiegende psychische Erkrankung vor, noch sei bei der Tat eine "tiefgreifende Bewusstseinsstörung" vorgelegen.

Sehr wohl sei der Angeklagte aber gefährlich: "Er hat eine kurze Zündschnur." Somit könne es auch wieder zu ähnlich gelagerten Gewalttaten kommen. Deshalb sei eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischem Zentrum anzuraten. Auch auf die Biografie des Mannes ging Kastner in ihren Ausführungen ein: "Diese ist von Beginn an völlig entgleist". Beim Angeklagten sei deshalb auch eine "nachhaltige Störung" feststellbar.

Der Mann habe mit "massiver Gewalt" agiert, schilderte außerdem Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz. "Es waren zumindest 22 massive Schläge, vermutlich noch mehr", führte sie aus. Auch habe er seine Mutter "zwischen 20 und 30 Sekunden gewürgt", was allerdings nicht zum Tod geführt habe. Zum Tod hätten hingegen Kopfplatzwunden geführt, verursacht durch die Schläge.

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Staatsanwalt betonte "bedingten Vorsatz" bei der Tat

Diese massive Gewalteinwirkung strich auch der öffentliche Ankläger in seinem Schlussplädoyer heraus. Zudem gehe er davon aus, dass der Angeklagte mit einem "bedingen Vorsatz" agiert, also den Tod der Mutter "billigend in Kauf genommen hat". Daher müsse man von Mord ausgehen, so Grüner.

"Es war wohl ein Totschlag im Affekt", strich hingegen der Verteidiger in seinen Schlussworten heraus. "Er hatte ein Blackout und hat dann zugeschlagen."

Ebenfalls zu Schlussworten vor der Beratung der Geschworenen hob der Angeklagte an: "Es tut mir leid, was ich gemacht habe", führte er aus. Er hoffe, dass er die Tat "irgendwann wiedergutmachen kann". Er habe an diesem Tag "seine Mutter verloren" und bereue die Tat. (APA/bearbeitet von ng)