Marina Owssjannikowa hat in den Nachrichten des russischen Staatsfernsehens ein Transparent gegen den Krieg und die Kriegspropaganda hochgehalten. Sie setzt den Kreml friedlich und mit den Mitteln der Freiheit unter Druck und demaskiert dabei den Kriegstreiber in der Keimzelle seines Informationskrieges. In dieser Situation ist es für viele eine Pflicht der Ukraine beizustehen, so wie es die Journalistin getan hat. Aber gerade dann, wenn man auf dem Pulverfass sitzt muss man besonnen sein. Welche Möglichkeiten haben Staaten, Medien und Zivilgesellschaft?

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

Mehr News zum Krieg in der Ukraine

Medien können in einem Krieg wie Waffen eingesetzt werden. Das Völkerrecht ist sich dessen bewusst. Im Pakt über bürgerliche und politische Rechte haben sich fast alle Staaten dazu verpflichtet, Kriegspropaganda gesetzlich zu verbieten. Sie soll die Öffentlichkeit auf den Krieg einschwören.

Wladimir Putin bezeichnet allerdings seinen Krieg nicht als Krieg und seine Bevölkerung, die sich mehrheitlich in staatsnahen Medien informiert, lässt sich in die Irre führen. Wie sollen Staaten, Medienunternehmen und Bürgerinnen und Bürger der Ukraine mit den Mitteln der Freiheit und des Friedens helfen, ohne die Situation zu eskalieren oder das Recht zu verletzen?

Medienfreiheit im Informationskrieg

Drei EU-Regierungschefs aus Osteuropa haben sich im Zug auf den Weg durch die Bomben gemacht, um gegenüber ihrem Kollegen in Kiew, den Menschen dort und der Welt ein mutiges und friedliches Zeichen zu setzen. Darüber berichten Medien weltweit. Das sind im Rahmen der Umstände gute Nachrichten im Krieg, die den Unterdrücker mit legitimen Mitteln unter Druck setzen können.

Im Krieg der Informationen gibt es besondere Vergeltungsmaßnahmen. Dürfen Staaten sie in dieser Situation in der Form ergreifen, dass sie staatliche oder staatsnahe russische Medien "aussperren"? Die fundamentale Bedeutung der Staatsfreiheit der Medien für die freie demokratische Willensbildung und den Frieden war nach dem zweiten Weltkrieg nie offenkundiger als jetzt.

In Deutschland leitet das Bundesverfassungsgericht aus der Informationsfreiheit des Grundgesetzes etwa die Pflicht ab, dass die Interessen des ausländischen Mieters Rundfunkproramme seines Heimatlandes zu empfangen, gegen die Interessen des Vermieters gestellt werden müssen.

Das ergibt auch dann Sinn, wenn dort Kriegspropaganda gesendet wird. Schließlich kann man sich damit nur kritisch auseinandersetzen, wenn man sie kennt. Wer den freien Fluss der Informationen will und darauf vertraut, dass sich Lügen in der freien demokratischen Welt selbst enttarnen, der dürfte Schwierigkeiten damit haben, der Unfreiheit mit Maßnahmen der Unfreiheit zu begegnen.

Lesen Sie auch: Alle aktuellen Informationen zum Krieg in der Ukraine im Live-Ticker

"Aussperren" russischer Staatsmedien zur Durchsetzung des Gewaltverbots

Wer dagegen den Schwerpunkt auf die Durchsetzung des Gewaltverbots unter den Staaten legt, das den Kern des Friedenssicherungsrechts der internationalen Staatengemeinschaft bildet, der mag das Verbot russischer Staatsmedien für legitim halten. Angesichts des eklatant völkerrechtswidrigen Einmarsches Russlands in die Ukraine spricht viel dafür, auch die den Völkerrechtsbruch rechtfertigende Kriegspropaganda zu verbieten.

Auch wenn Kriegspropaganda weder völkervertraglich noch durch die Praxis der Staatengemeinschaft definiert ist, dürfte alles dafür sprechen, dass Russland aktuell den Tatbestand erfüllt.

Dass Wolodymyr Selenskyj die Medien der Welt als Sinnbild der Tapferkeit, Unbeugsamkeit und Freiheit dominiert ist kein Kriegsbeitrag, sondern die Wahrnehmung eines Menschenrechts. Wenn der Kreml ihm seinerseits Kriegspropaganda vorwirft, dann ist das angesichts der für alle Welt offenkundigen Fakten an Niedertracht, Zynismus und Würdelosigkeit nicht zu überbieten.

Die Rolle der Medienunternehmen

Viel mehr, als russische Medien in Europa zum Schweigen zu bringen, ist der Staatengemeinschaft aktuell allerdings nicht möglich. Das Völkerrecht kann souveräne Staaten nicht gegen ihren Willen einer Friedensordnung unterwerfen. Auch wenn das bitter ist und kaum verständlich klingt. Schlimm genug. Was kann man unternehmen?

Wenn es um die Wahrnehmung medialer Verantwortung geht, dann treten auch Unternehmen auf den Plan. Der Kreml scheut sich nicht, die freie Medienberichterstattung in Russland durch drakonische Strafen für Journalisten und alle, die sich der Freiheit und Wahrheit verpflichtet fühlen und danach handeln, zu unterbinden. Rundfunksender und Medienunternehmen ziehen – jedenfalls zum Teil und zeitweise - ihre Berichterstatter ab, um sie zu schützen. Zugleich versiegt die Informationsquelle.

Trotz Angst um ihr Leben nach Protest-Aktion im Live-TV: Marina Owssjannikowa will in Russland bleiben

Wegen ihrer Protestaktion gegen den Ukraine-Krieg im russischen Fernsehen wurde sie als Heldin gefeiert. Jetzt fürchtet die Journalistin Marina Owssjannikowa um ihr Leben. Eines sei klar, meint die zweifache Mutter: "Mein Leben hat sich für immer verändert." (Teaserbild: Social Media/dpa)

Was können Soziale Netzwerke tun?

Soziale Netzwerke müssen nicht vor Ort sein, um eine Plattform der Freiheit zu sein. Auch sie beteiligen sich am Krieg der Informationen. Sie greifen aktuell in das Kriegsgeschehen ein, indem sie Maßnahmen gegen Kriegspropaganda ergreifen.

Facebook, Instagram, Twitter und YouTube blockieren russische Staatsmedien. Allerdings geht ihr Einsatz darüber hinaus. Facebook lässt Gewaltaufrufe wie "Tod den russischen Invasoren" zu, will aber glaubwürdige Aufrufe zur Gewalt gegen russische Zivilisten unterbinden. Konkrete Aufrufe, Wladimir Putin und Aljaksandr Lukaschenka zu töten, will man zeitweilig erlauben.

Facebook schafft sich privates Ad-hoc-Kriegsrecht per Nutzungsbedingungen, wenn man so will. Betrachtet man das rechtlich, dann setzt Facebook hier sein eigenes Gewaltverbot per Hausrecht außer Kraft. Solange der Rechtsstaat auch das Leben von Despoten und Mördern schützt und öffentliche Aufrufe zu deren Tötung unter Strafe stellt, wird Facebook sich dazu rechtlich erklären müssen. Nach dem Gesetz und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind strafbare Inhalte dort jedenfalls zu löschen.

Wenn Twitter demgegenüber seiner staatlichen Blockade in Russland entgegenwirkt, indem es eine Version seines Angebots speziell für den Tor-Browser zugänglich macht, dann ist das eine gute und legale Idee, um der Freiheit die Tür zu öffnen.

ukrainischer Präsident Wolodymyr Selenskyj

Selenskyj nach Verhandlungen vorsichtig optimistisch

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat sich zu den Gesprächen mit Russland über ein Ende des Krieges vorsichtig optimistisch geäußert. Die Verhandlungspositionen hörten sich realistischer an, sagte er in einer in der Nacht zu Mittwoch veröffentlichten Videobotschaft.

Was können Privatleute tun?

Auch für viele Privatleute ist im Krieg gegen die Ukraine die Stunde der Zivilcourage gekommen. Hilft Bürgerwehr, wenn die Staaten den Despoten durch die Maschen des Rechts schlüpfen lassen?

Den Mut einer Marina Owssjannikowa, die in den Nachrichten des russischen Staatsfernsehens ein Transparent gegen den Krieg und die Kriegspropaganda hochhielt, haben die Wenigsten. Ihr offener Einsatz für die Freiheit und den Frieden aus der Höhle des Löwen heraus hat die Welt erreicht und bewegt.

Owssjannikowa ist das Kind eines russischen und eines ukrainischen Elternteils und vereint die Liebe der beiden Völker zueinander in ihrer Person. Sie setzt den Kreml friedlich und mit den Mitteln der Freiheit unter Druck und demaskiert dabei den Kriegstreiber in der Keimzelle seines Informationskrieges, den staatlichen Nachrichten. Ihr Schritt vereint Freiheit, Tapferkeit, Tatkraft, Mut, Effizienz und Symbolkraft. Hoffentlich verschont der Kreml die Frau, die für Freiheit und Frieden in diesen Tagen steht, und die verhangene Geldstrafe bleibt das letzte Wort.

Krieg und Frieden sind Staatsangelegenheiten

Viele begeben sich als private Hacker im Netz eigenmächtig auf den Kriegspfad. Das ist auch nach den Kategorien des Rechtsstaats häufig illegal. Das Strafrecht schützt nämlich auch russische Computer vor illegalen Datenzugriffen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat kürzlich gegen das Hacker-Kollektiv Anonymous wegen eines Angriffs auf den Energiekonzern Rosneft in Deutschland ein Verfahren eingeleitet und das Bundeskriminalamt mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. Das ist rechtlich konsequent.

Wenn Hacker russische Websites lahmlegen und Fernsehsender kapern, dann eskaliere das die Situation, anstatt sie zu befrieden, befürchten Experten. Gelingt privaten Hackern im Einzelfall tatsächlich ein nennenswerter Treffer, dann führt das ziemlich sicher zu Gegenmaßnahmen. Die Gefahr, dass sich so ein Cyberkrieg zusätzlich zum schon existierenden Krieg entwickelt, ist groß.

Wer nicht vom vermeintlichen Retter zum potentiellen Kriegstreiber werden will, der sollte sich also zurückhalten. Rechtsdurchsetzung ist auch im Krieg ebenso eine Staatsangelegenheit, wie die Kriegsführung und deren Vermeidung selbst.

Mehr News zum Krieg in der Ukraine finden Sie hier

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.