• Beim Referendum zum Brexit stimmten die Schotten mehrheitlich für einen Verbleib in der EU.
  • Auch jetzt noch wollen viele sich dem Staatenbund wieder anschließen.
  • Doch ein dafür notwendiges Unabhängigkeitsreferendum, das die Regierung angestrebt hatte, darf einem Gerichtsurteil nach nicht abgehalten werden.

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Ein neues Unabhängigkeitsreferendum in Schottland ist in weite Ferne gerückt. Das höchste britische Gericht in London teilte am Mittwoch mit, das schottische Regionalparlament habe kein Recht, eine Volksabstimmung anzusetzen.

Damit folgten die Richter den Argumenten der britischen Regierung. Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon hatte angekündigt, die Entscheidung des Supreme Court anzuerkennen.

Sie wolle dann aber die nächste britische Parlamentswahl zu einem Quasi-Referendum machen und den Wahlkampf ihrer Schottischen Nationalpartei (SNP) nur mit der Forderung nach Unabhängigkeit bestreiten.

Mehrheit der Schotten stimmte 2014 für Zugehörigkeit zur EU mit Großbritannien

Bei einer ersten Volksabstimmung 2014 hatte sich eine Mehrheit der Schotten für den Verbleib in der Union mit Großbritannien ausgesprochen. Für London ist die Frage damit langfristig entschieden.

Regierungschefin Sturgeon aber argumentiert, dass der Brexit, den die Schotten 2016 deutlich abgelehnt hatten, die Ausgangslage verändert habe. Sie will ein unabhängiges Schottland zurück in die EU führen. Im Parlament in Edinburgh sind die Unabhängigkeitsbefürworter in der Mehrheit. (dpa/thp)

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