Nur 40 Tage lang war Alexander Van der Bellen designierter Bundespräsident von Österreich. Nun hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Wahl in ganz Österreich wiederholt wird.

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"Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie", verkündete Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) unmittelbar vor Bekanntgabe des Entscheids am Freitagmittag. Die "vornehmste Pflicht" des Gerichtshofes sei die Wahrung der Demokratie.

Des Weiteren sagte er: "Die Entscheidung, die ich jetzt verkünden werde, macht niemanden zum Verlierer und niemanden zum Gewinner. Sie soll allein einem Ziel dienen: Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken."

Aufhebungsgrund: Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung

Maßgeblicher Grund für die Aufhebung der Stichwahl waren die Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen. In 14 Bezirken sei gegen den §14 a des Bundespräsidentenwahlgesetzes, den Grundsatz der geheimen Wahl, verstoßen worden: Innsbruck Land, Südoststeiermark, Stadt und Land Villach, Wien-Umgebung, Schwaz, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Reutte und GU Bregenz.

In der Urteilsbegründung wurde als Grund des Weiteren die vorzeitige Öffnung der Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde angegeben. Dadurch seien Rechtsvorschriften verletzt worden, die dazu dienen sollen Wahlmanipulationen zu vermeiden.

"Der Verfassungsgerichtshof hält aber ausdrücklich fest, dass kein Zeuge Manipulationen wahrgenommen hat. Ein Nachweis, dass es tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, ist nicht erforderlich", so Holzinger. Gegen die Briefwahl an sich sei nichts einzuwenden, sagte Holzinger. 2007 sei eine verfassungsgesetzliche Grundlage geschaffen worden: "Der Verfassungsgerichtshof hegt gegen das verfassungsrechtlich vorgegebene System keine Bedenken."

Die Aufhebung der Wahl ist insgesamt erst die dritte auf Bundesebene und die erste österreichweite. 1970 und 1995 mussten Nationalratswahlen wiederholt werden – allerdings nur in einigen Bezirken. Auch damals hatte die FPÖ die Wiederholung beantragt.

"Wahlbeisitzer haben eminente Bedeutung"

Zu den Fehlern bei der Auszählung in den einzelnen Bezirken sagte der VfGh-Präsident: "Ich möchte erwähnen, dass aus unserer Sicht diesen Beisitzern eine eminente Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Wahlsystems zukommt." Wenn es Probleme gegeben habe, dann liege die Schuld nicht bei den Beisitzern, sondern an der unzureichenden Schulung dieser. Man müsse die Beisitzer künftig besser unterstützen, informieren, schulen und die Attraktivität der Leistung an sich erhöhen. Dennoch müssten Bezirkswahlbehörden ordnungsgemäß einberufen werden. Dazu müssen Beisitzer und Ersatzbeisitzer über den Beginn der Sitzung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Auch Hilfskräfte dürfen beigezogen werden, allerdings nur unter Aufsicht des Kollegiums. Prüfen und Zuordnen von Stimmzetteln dürfe aber weiterhin nur das Kollegium selbst.

VfGH verbietet vorzeitige Weitergabe von Wahlergebnissen

Zu der vorzeitigen Bekanntgabe von Wahlergebnissen äußerte sich Holzinger wie folgt: "Die Bundeswahlbehörde hat am 22. Mai etwa ab 13:00 Uhr Wahlergebnisse systematisch an ausgewählte Empfänger weitergegeben. Diese Veröffentlichung verstößt gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl. Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass die Weitergabe an bestimmte Empfänger auf das Wahlverhalten von Einfluss sein kann. Dies umso mehr, als die heutigen Kommunikationstechnologien eine weitreichende, das ganze Bundesgebiet umfassende Weitergabe dieser Informationen ermöglichen."

Bis dato gebe es keine Regelung, die diese Weitergabe verhindert. Für den zweiten Wahlgang verordnete der VfGh allerdings ein Weitergabeverbot. Innenminister Werner Sobotka (ÖVP) kündigte bereits an, dass künftige Ergebnisse erst präsentiert werden würden, wenn die letzte Gemeinde ausgezählt wäre. "Also sicher nicht um 17 Uhr", sagte Sobotka.

Teilweise Aufhebung der Wahl steht nicht im Raum

Vor der Bekanntgabe stand auch eine teilweise Aufhebung der Wahl im Raum. Dieser Spekulation erteilte Holzinger eine klare Abfuhr: "Eine Einschränkung kommt von vornherein nicht in Betracht. Ein eigener Wahlkreis für Briefwähler sei nicht vorgesehen, eine Beschränkung auf Briefwähler daher nicht möglich. Auch eine teilweise Wiederholung in Bezirken komme nicht in Betracht, da Wähler ihre Wahlkarte auch woanders abgeben können, als in ihrem Stammbezirk, so Holzinger.

Was den neuen Wahltermin betrifft, so gibt es hierzu keine gesetzliche Bestimmung, weshalb angeordnet wurde, dass der Termin von der Regierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates festgelegt werden muss. Jedenfalls muss der Termin an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag stattfinden. Wahrscheinlich ist ein Termin Ende September oder Anfang Oktober.

Norbert Hofer ab 8. Juli 1/3-Präsident

Wie geht es nun weiter? Der bisherige Bundespräsident, Heinz Fischer, scheidet jedenfalls am 8. Juli aus seinem Amt. In der Zwischenzeit übernehmen die drei Nationalratspräsidenten die wichtigsten Agenden des Präsidentenamtes. Somit ist auch Norbert Hofer von der FPÖ zu einem Drittel bereits Bundespräsident.

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