Im Herbst 2024 tötet ein junger Mann einen Gastronomen in Wien. In Verhören erzählt er, "der Teufel" habe ihm die Tat befohlen. Nun hat ein Gericht entschieden: Der Mann wird eingewiesen.
Nach der Tötung eines bekannten Lokalbesitzers im Herbst 2024 in der Wiener Innenstadt ist am Dienstag ein 27-Jähriger von einem Schwurgericht in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Der Mann, der bei dem 70-Jährigen gelebt hatte, konnte nicht wegen Mordes zur Verantwortung gezogen werden. Er war zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Dem psychiatrischen Gutachten von Peter Hofmann zufolge leidet der Afghane an einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie mit schweren Denkstörungen. Ohne Behandlung würde der Mann unter der schweren Wahnkrankheit leiden und zu ähnlichen Gewalttaten neigen. In ersten Verhören sprach er immer wieder davon, dass "der Teufel" ihm die Tat befohlen hätte beziehungsweise das Opfer "der Teufel" sei. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde deshalb die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.
Zahlreiche heftige Stich- und Schnittverletzungen
Der Getötete wurde am 7. November 2024 entdeckt, nachdem sich dessen befreundeter Hausarzt an die Polizei gewandt hatte, weil er den 70-Jährigen über eine Woche nicht mehr erreicht hatte. Als die Feuerwehr die Wohnung öffnete, stieß man auf die Leiche, die zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen am Kopf, im Gesicht, am Hals und im Nacken aufwies. Abwehrverletzungen an den Händen und Unterarmen deuteten darauf hin, dass das Opfer um sein Leben gekämpft hatte. Der Tatverdacht fiel rasch auf den 27-jährigen Afghanen, der mehrere Jahre bei dem Gastronomen gelebt hatte und von diesem finanziell unterstützt worden war.
Zuletzt hatte der Betreiber eines bekannten Fondue-Lokals seinen Mitbewohner jedoch zum Auszug aufgefordert, da dieser keiner regelmäßigen Beschäftigung nachging und keine Ausbildung machen wollte. Der Afghane zog aus, traf sich aber immer noch regelmäßig mit "dem Onkel", wie er den gebürtigen Schweizer nannte. "Ich habe ihn wie einen Vater respektiert und geliebt", sagte der 27-Jährige vor Gericht.
Bei einem dieser Treffen kam der junge Mann in die Wohnung des Gastronomen und stach mit einem Messer mit einer rund 20 Zentimeter langen Klinge mehrfach und heftig auf den 70-Jährigen ein. Am Ende starb der Mann an den zahlreichen Schnitt- und Stichverletzungen, an einer Luftembolie und an einer Einblutung in der Schädelhöhle, so die Gerichtsmedizinerin Katharina Stolz.
27-Jähriger sprach vom Teufel
Der Verdächtige konnte am Tag nach Auffinden der Leiche, die Tat selbst dürfte Tage zurückliegen, festgenommen werden. Zunächst sprach er noch mehrfach vom Teufel, wie auch seine Verteidigerin Astrid Wagner in ihrem Eröffnungsplädoyer betonte. "Das Wort Teufel kommt mehr als 150 Mal im Protokoll vor", so die Anwältin. Auch war er davon überzeugt, dass der 70-Jährige noch leben würde.
Bei der ersten Haftverhandlung wollte er "unbedingt" zur Wohnung des Opfers, weil er "felsenfest davon überzeugt war", dass dieser noch leben würde, sagte Wagner. Er berichtete seiner Anwältin auch, der 70-Jährige hätte ihn im Gefängnis besucht. Nachdem er medikamentös behandelt wurde, würde er "einsehen", dass der Mann tot sei, so Wagner.
Bei der Verhandlung am Dienstag tischte der 27-Jährige jedoch eine neue Version auf. Eine Frau habe den Gastronomen umgebracht und er habe es gesehen und noch zu verhindern versucht. Beim Kampf mit dieser Unbekannten mit langem Mantel und langen Haaren habe er ihr das Messer entreißen wollen. Dabei habe er sich eine schwere Wunde an der Hand zugefügt. Am Tatort wurde allerdings nur die DNA des 27-Jährigen und des Fondue-Wirts gefunden, erklärte Forensikerin Christina Stein. "Ich habe das nicht gemacht", sagte der Afghane dennoch immer wieder vor Gericht. Auch nach Verkündung der Einweisung blieb der 27-Jährige dabei. Deshalb meldete volle Berufung an. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.
Gastronom half immer wieder Menschen in Not
Der 70-Jährige hat laut seinem Freund und Hausarzt, der als Zeuge aussagte, nicht zum ersten Mal Menschen geholfen, die sozial nicht so gut gestellt sind. Als der Gastronom jedoch merkte, dass der Afghane weder eine Ausbildung machen, noch zur Arbeit gehen wollte, gab es Diskussionen, so der Mediziner.
Der psychiatrische Sachverständige Hofmann betonte jedoch in seiner Expertise, dass der junge Mann in den ersten Jahren fleißig und engagiert gewesen sei. Die beginnende Nachlässigkeit könnte auch schon ein Vorläufersymptom der Schizophrenie gewesen sein. Auch der Bruder des Betroffenen betonte, dass der 27-Jährige in den letzten Monaten "nicht mehr auf ihn gehört habe". (APA/bearbeitet von mbo)