Österreich darf einen für die Rückführung vorgesehenen Syrer vorerst nicht abschieben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Das Innenministerium sieht die Entscheidung gelassen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem weiteren Fall eine geplante Abschiebung nach Syrien vorübergehend gestoppt. Das bestätigte das Innenministerium auf APA-Anfrage.

Das Ressort sah die Entwicklung in einer schriftlichen Stellungnahme gelassen. Es handle sich bei der Maßnahme - wie bereits in einem Fall zuvor - um eine sogenannte "Interims Measure". Dies sei "keine Überraschung" und "absolut nichts Ungewöhnliches".

Innenministerium spricht von üblichem Ablauf

Vielmehr entspreche das Vorgehen dem üblichen Ablauf, betonte das Innenministerium: "Es werden weiterhin alle Vorbereitungen für die Durchführung dieser und weiterer Abschiebungen nach Syrien getroffen." Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) nehme die Einstweilige Anordnung des EGMR zur Kenntnis, hieß es zudem.

Es handle sich bei der Anordnung um eine bis zum 8. September 2025 befristete Maßnahme, merkte das Ministerium an. Bis zu diesem Zeitpunkt werde der EGMR den Fall eingehend prüfen und das BFA eine ausführliche Stellungnahme abgeben. Diese wird vom EGMR auch eingefordert, um den Sachverhalt prüfen zu können. Es handle sich beim Betroffenen um einen mehrfach vorbestraften und verurteilten Straftäter, so das Ministerium.

Minister Karner "nicht überrascht"

Ressortchef Gerhard Karner (ÖVP) betonte am Rande einer Pressekonferenz, dass die bereits erfolgte Abschiebung eines Syrers "rechtskonform" über Istanbul nach Damaskus stattgefunden habe. Er werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass in Zukunft weitere Abschiebungen dorthin erfolgen. Dass der EGMR nun die Abschiebung eines weiteren Syrers aufgeschoben habe, überrasche ihn nicht, so auch Karner.

Auch im ersten Fall habe es vom EGMR eine kurze Frist für eine Stellungnahme gegeben. Die österreichischen Behörden schieben laut dem Minister pro Jahr über 13.000 Menschen ab, etwas mehr als die Hälfte davon freiwillig. "Nachschau zu halten" sei nicht Aufgabe der österreichischen Behörden und wäre auch "unmöglich", meinte Karner auf das Verschwinden des bereits abgeschobenen Syrers angesprochen und danach gefragt, wie dies verhindert werden kann.

Die Abschiebung nach Syrien sei "kein einfacher Prozess", aber nach Gesprächen mit dem dortigen Amtskollegen möglich gewesen, so Karner.

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Erleichterung bei NGOs

Mit Erleichterung aufgrund der Entwicklung reagierten Flüchtlings-NGOs. Syrien sei weiterhin ein Land im Kriegszustand und könne die Einhaltung der grundlegendsten Menschenrechte nicht gewährleisten, betonte die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung in einer Aussendung. Einstweilige Anordnungen des EGMR ergingen nur in absoluten Ausnahmefällen. (APA/bearbeitet von ank)