Sollte russisches Vermögen zugunsten der Ukraine beschlagnahmt werden? Kanzleramtschef Thorsten Frei lässt Sympathien für dieses Vorgehen erkennen. Er plädiert dafür, ein solches Vorgehen intensiv zu prüfen.

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Kanzleramtsminister Thorsten Frei plädiert für eine intensive Prüfung der Frage, ob in der EU eingefrorenes russisches Staatsvermögen zugunsten der Ukraine beschlagnahmt werden sollte. "Jedes Gerechtigkeitsgefühl sagt einem, dass das notwendig ist angesichts der immensen Schäden und des menschlichen Leides, das Russland in der Ukraine anrichtet", sagte der CDU-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" auf die Frage, ob die Ukraine das Geld bekommen sollte.

Doch wie sicher ist ausländisches Geld?

"Wir erleben derzeit die stärksten Bombardierungen seit Ausbruch des Krieges", sagte Frei. "Und deshalb ist es nur gerecht, wenn russisches Geld dafür eingesetzt wird, das Notwendige zur Verteidigung zu tun."

Andererseits gehe es um die Frage, wie sicher ausländisches Geld sei, das in der EU beziehungsweise in Deutschland angelegt werde, betonte Frei. "Aber wir sind in einer Situation, in der ich sage: Wir sollten uns die Frage der russischen Staatsgelder noch sehr viel genauer anschauen als bisher." Wenn man einen Waffenstillstand mit friedlichen Mitteln erreichen wolle, sei der Besteckkasten begrenzt. "Deshalb bin ich sehr dafür, die zur Verfügung stehenden Werkzeuge auch zum Einsatz zu bringen."

Viel Skepsis in der EU

Nach früheren Kommissionsangaben sind rund 210 Milliarden Euro der russischen Zentralbank in der EU eingefroren, wobei der Großteil von dem in Brüssel ansässigen Finanzinstitut Euroclear verwahrt wird. Die EU nutzt seit Mitte vergangenen Jahres die Zinserträge zur Finanzierung von Waffen- und Munitionslieferungen an die Ukraine.

Die russischen Zentralbank-Gelder durch einen Enteignungsbeschluss direkt zu nutzen, wird von vielen in der EU skeptisch gesehen. Als Grund gelten rechtliche Bedenken und wahrscheinliche Vergeltungsmaßnahmen. Moskau hatte die EU bereits 2023 davor gewarnt, das Eigentum des russischen Staates oder russischer Bürger zu konfiszieren. (dpa/bearbeitet von mak)