Die Zahl der Pflegegeldbezieher in Österreich hat im Mai 2025 einen neuen Höchststand erreicht: Mehr als 500.000 Menschen beziehen mittlerweile die Leistung. Grund für den Anstieg sind laut Sozialministerium der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung.

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Die Zahl der Pflegegeldbezieher ist im Mai 2025 neuerlich gestiegen. Erstmals erhielt mehr als eine halbe Mio. Personen - insgesamt 500.554 - die Geldleistung, wie aus den aktuellsten Daten des Sozialministeriums hervorgeht. Das bedeutet ein Plus von 10.841 Personen bzw. 2,2 Prozent gegenüber Mai 2024 (489.713 Bezieher). Im Vergleich zum Vormonat April (499.112 Bezieher) gab es um 1.442 Anspruchsberechtigte mehr (+0,29 Prozent).

Bezüglich der Aufteilung der Pflegebedürftigen je Stufe entfielen im April 29,1 Prozent auf Stufe 1, 20,5 Prozent auf Stufe 2, 18,8 Prozent auf Stufe 3, 14,5 Prozent auf Stufe 4, 11,2 Prozent auf Stufe 5, 4,2 Prozent auf Stufe 6 und 1,7 Prozent auf die Stufe 7, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Bedarf nach Stunden.

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Von den 500.554 Pflegegeldbeziehern war erneut die klare Mehrheit weiblich. 306.541 Frauen (61,2 Prozent) und 194.013 Männer (38,8 Prozent) befanden sich im Mai unter den Betroffenen.

Demografischer Wandel und steigende Lebenserwartung

Seitens des Sozialministeriums von Ressortchefin Korinna Schumann hieß es gegenüber der APA, der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung würden sich auch in der steigenden Anzahl von anspruchsberechtigten Personen und bei der Entwicklung der Pflegegeldanträge zeigen. Nach einer kurzen pandemiebedingten Stagnation sei in den letzten Jahren wieder eine Steigerung der anspruchsberechtigten Personen zu verzeichnen.

"Umso mehr ist es positiv hervorzuheben, dass es gelungen ist, das Pflegegeld samt der jährlichen Valorisierung um den Anpassungsfaktor budgetär abzusichern", verwies Schumann einmal mehr darauf, dass das Pflegegeld von den Einsparungsmaßnahmen unberührt blieb. Zum Thema des Pflegekräfte-Mangels verwies man auf die von der Ministerin schon im Mai getätigten Aussagen, wonach gute Arbeitsbedingungen nötig seien. Um diese zu schaffen, sei ausreichend Personal nötig. Wichtig sei auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (APA/bearbeitet von dad)

Anzahl der Pflegegeld-Bezieher(seit dessen Einführung 1993)*

  • 1/1993 - 230.344
  • 1/1994 - 233.952
  • 1/1995 - 242.097
  • 1/1996 - 246.013
  • 1/1997 - 258.391
  • 1/1998 - 257.261
  • 1/1999 - 261.221
  • 1/2000 - 266.052
  • 1/2001 - 271.457
  • 1/2002 - 276.411
  • 1/2003 - 282.220
  • 1/2004 - 283.293
  • 1/2005 - 296.210
  • 1/2006 - 311.357
  • 1/2007 - 322.907
  • 1/2008 - 330.184
  • 1/2009 - 345.543
  • 1/2010 - 355.338
  • 1/2011 - 359.521
  • 1/2012 - 431.914
  • 1/2013 - 432.248
  • 1/2014 - 451.461**
  • 1/2015 - 457.821
  • 1/2016 - 452.828
  • 1/2017 - 456.103
  • 1/2018 - 458.636
  • 1/2019 - 454.952
  • 1/2020 - 469.328
  • 1/2021 - 461.668
  • 1/2022 - 466.792
  • 1/2023 - 469.998
  • 1/2024 - 475.474
  • 05/2024 - 489.713
  • 05/2025 - 500.554
  • * 1) bis 1/2011 nur Bundespflegegeldbezieher (daneben noch bis zu
    70.000 Landespflegegeldbezieher pro Jahr, ab 2012 vereinheitlicht)
  • **2) seit 2014 werden auch all jene Pflegebedürftige mitgezählt, die
    in Krankenhäusern in Betreuung sind und deren Pflegegeld-Bezug daher
    ruht. Außerdem wurde von einer Stichtags- auf eine Monatserhebung
    umgestellt

Pflegegeld und Stundenbedarf

  • Stufe 1: 200,80: 65 Stunden
  • Stufe 2: 370,30: 95 Stunden
  • Stufe 3: 577,00: 120 Stunden
  • Stufe 4: 865,10: 160 Stunden
  • Stufe 5: 1.175,20: 180 Stunden *
  • Stufe 6: 1.641,10: 180 Stunden *
  • Stufe 7: 2.156,60: 180 Stunden *
  • *) zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig: Stufe 5: Ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand. Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig. Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht möglich oder gleich zu achtender Zustand.

Verwendete Quelle

  • Sozialministerium