Schwitzen im Büro: Bei sommerlichen Temperaturen wird der Arbeitsalltag schnell zur Belastungsprobe. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn die Gradzahl steigt? Ein generelles "Hitzefrei" gibt es nicht – aber klare Regeln für Arbeitgeber.

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Wenn die Temperaturen steigen, wird die Arbeit im Büro schnell zur Qual. Viele Arbeitnehmer fragen sich dann: Gibt es eine Grenze, ab der nicht mehr gearbeitet werden muss? Die ernüchternde Antwort: Ein generelles "Hitzefrei" wie in der Schule existiert in der Arbeitswelt nicht. Dennoch gibt es klare Regelungen, die Arbeitgeber bei Hitze beachten müssen.

Ab wann es zu heiß ist

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz finden sich im Arbeitsschutzrecht und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht übersteigen. Diese Grenze ist jedoch zunächst nur eine arbeitswissenschaftliche Empfehlung und bezieht sich nicht speziell auf sommerliche Hitze.

Verbindlicher wird es ab 30 Grad: Wenn diese Temperaturmarke am Arbeitsplatz überschritten wird, muss der Arbeitgeber tätig werden und geeignete Maßnahmen ergreifen. Bei Temperaturen über 35 Grad gilt der Arbeitsplatz ohne besondere Schutzmaßnahmen als nicht mehr geeignet.

Maßnahmen gegen Hitze

Die genauen Maßnahmen bei Hitze sind nicht konkret vorgeschrieben, die Arbeitsstättenrichtlinie nennt aber beispielhaft verschiedene Möglichkeiten:

  • Sonnenschutz durch Rollos oder Jalousien
  • Lüften in den kühleren Nachtstunden
  • Bereitstellung von Getränken
  • Anpassung der Arbeitszeiten und Nutzung von Gleitzeitregelungen
  • Lockerung der Bekleidungsregelungen
  • Nutzung von Ventilatoren

Wichtig zu wissen: Eine Verpflichtung zur Installation von Klimaanlagen besteht für Arbeitgeber nicht. Bei extremer Hitze über 35 Grad müssen jedoch weitergehende Maßnahmen ergriffen werden, beispielsweise die Organisation von Pausen in kühleren Räumen.

Auch wenn die Temperaturen unerträglich erscheinen: Arbeitnehmer dürfen nicht eigenständig entscheiden, wegen der Hitze nach Hause zu gehen. "Das wäre ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag, der den Arbeitgeber zur Abmahnung und im Wiederholungsfall auch zur Kündigung berechtigt", warnt die IHK München. Stattdessen sollten Beschäftigte das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und auf die gesetzlichen Vorgaben hinweisen.

Homeoffice: Wer ist bei Hitze verantwortlich?

Für das Arbeiten von zu Hause aus gibt es unterschiedlichen Regelungen. Hier muss zwischen zwei Formen unterschieden werden:

  • Telearbeit: Bei der Telearbeit handelt es sich um einen vom Arbeitgeber fest eingerichteten Arbeitsplatz. In diesem Fall ist der Arbeitgeber auch für den Arbeitsschutz zuständig – und damit auch für eine angemessene Raumtemperatur.
  • Mobiles Arbeiten: Anders sieht es beim mobilen Arbeiten aus: Hier entscheiden die Arbeitnehmer selbst, wo sie arbeiten, und sind daher auch selbst für die passenden Rahmenbedingungen verantwortlich – inklusive einer erträglichen Temperatur.

Arbeiten unter freiem Himmel statt im Büro

Für Arbeitnehmende, die unter freiem Himmel arbeiten, müssen die Arbeitgeber ebenfalls passende Maßnahmen ergreifen. So sei etwa das Durstlöschen Chefsache, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Mitarbeitende hätten ein Recht auf Getränke. Zusätzlich sollten Chefs nach Möglichkeit Schattenarbeitsplätze schaffen, etwa durch das Spannen von Sonnensegeln.

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Aus Sicht des DGB tun nicht alle Arbeitgebenden genug, um ihre Angestellten vor Hitze zu schützen. "Es gibt noch viel zu viele schwarze Schafe, die sich nicht an geltende Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz halten", sagt Susanne Wingertszahn, Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland. In erster Linie müssten Gefährdungsbeurteilungen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erstellt werden, aus denen sich Maßnahmen ableiten lassen.

Die geltenden Regeln müssten dabei stärkeren Kontrollen unterzogen werden: "Es benötigt mehr Kontrollen und Personal in der Gewerbeaufsicht, um zu überprüfen, ob die Hitzeschutzregeln eingehalten und die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden", so Wingertszahn. (bearbeitet von ali)

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Verwendete Quellen