Mehrere Schüler sollen laut einem Medienbericht einen jüngeren Mitschüler monatelang misshandelt haben. Die Polizei ermittelt, die Schule entscheidet nun über die nächsten Schritte.
Ein Mobbingfall in einer Schule in Vöcklabruck zieht polizeiliche Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Täter und voraussichtlich auch Schulverweise nach sich. Laut einem Artikel von "krone.at" sei ein 15-Jähriger von mehreren Mitschülern monatelang schikaniert, geschlagen, gewürgt und dabei gefilmt worden. Einmal sei er zu einem Fenster gedrängt worden und durch dieses zwei Meter in die Tiefe gestürzt.
Die "Krone" bezieht sich dabei auf eine anonyme Quelle. Polizei und Bildungsdirektion halten sich mit Details bedeckt, bestätigen aber, dass es einen Vorfall gegeben habe. Eine Sprecherin der oberösterreichischen Bildungsdirektion informierte, dass die mutmaßlichen Täter suspendiert worden seien.
Schule will über Schulausschluss entscheiden
Am Donnerstag finde in der Schule eine Konferenz statt, in der über den Schulausschluss entschieden werde. Die Schule habe sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe Anzeige bei der Polizei erstattet, betonte sie.
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Es handle sich um vier Schüler, gegen die ein Schulausschlussverfahren läuft. Laut Bildungsdirektion gehe es sogar um drei mögliche Betroffene. Der Schule liege entsprechendes Bild- und Videomaterial vor, das aktuell durch die Polizei ausgewertet werde. Vor rund zwei Wochen wurde die Schule durch eine Auseinandersetzung und ein darauf folgendes vertrauliches Schüler-Lehrer-Gespräch erstmals auf mögliche Übergriffe innerhalb einer Klasse aufmerksam, aber ausschließlich außerhalb des Unterrichts. Der Lehrer schaltete sofort den Klassenvorstand und in weiterer Folge die Schulleitung ein, heißt es weiter. Diese verständigte die Polizei.
Ermittlungen zu den möglichen Übergriffen
Bei der Polizei wurde auf APA-Anfrage bestätigt, dass Ermittlungen laufen. Zu Details wollte man vorerst aber keine Angaben machen. Auch die Bildungsdirektion bat um Verständnis, dass man aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens keine weiteren Auskünfte zum Sachverhalt erteilen könne. (APA/bearbeitet von ng)
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