Nach dem Urteil wegen Falschaussage will Sebastian Kurz in Berufung gehen. Der Ex-Bundeskanzler und seine Rechtsvertretung haben ab jetzt vier Wochen Zeit, um diese auszuarbeiten.
Knapp drei Monate nachdem Ex-Bundeskanzler
Ein Sprecher Kurz' bekräftigte am Mittwoch gegenüber der APA abermals, dass der Ex-Kanzler Berufung einlegen werde. Nach wie vor sei nämlich "schwer nachvollziehbar, dass es möglich ist, dass man bei einer Aussage im Untersuchungsausschuss unterbrochen wird, nicht ausreden kann und dann für eine angeblich unvollständige Antwort verurteilt wird". Ein weiterer Grund sei, dass man den Richter für befangen hält. "Auch, wenn der Richter sich selbst nicht für befangen erachtet, werden wir selbstverständlich auch wegen Befangenheit berufen", so Kurz' Sprecher.
Ex-Kanzler Kurz: Von einem Vorwurf freigesprochen
Kurz wurde von Richter Michael Radastizcs am Ende eines mehrwöchigen Gerichtsprozesses schuldig gesprochen, weil er die Rolle, die er als Kanzler bei der Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG innehatte, heruntergespielt haben soll. Kurz selbst bestreitet dies. Freigesprochen wurde der ehemalige ÖVP-Chef hingegen vom Vorwurf der Falschaussage in Zusammenhang mit der Bestellung von Thomas Schmid als ÖBAG-Vorstand.
Wie die "Presse" berichtet, liegt das Urteil seit Montag vor und wurde Kurz bereits zugestellt. Er und seine Rechtsvertretung haben nun vier Wochen Zeit, um die bereits angekündigte Berufung auszuarbeiten. Die anklagende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat keine Rechtsmittel angekündigt, das Oberlandesgericht Wien muss als zweite Instanz somit allein über die Berufung der Verteidigung entscheiden.
Sebastian Kurz' ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt wegen desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Auch er hat bereits umgehend ein Rechtsmittel angemeldet. (APA/tas)
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