Der Geschäftsordnungsausschuss hat kein grünes Licht für den U-Ausschuss der FPÖ gegeben. Mit Koalitionsmehrheit wurde entschieden, das Verlangen als "zur Gänze unzulässig" zurückzuweisen. Nun wird es ein Fall für den VfGH.

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Der von den Freiheitlichen geplante Untersuchungsausschuss wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Wie angekündigt, bestritten die Koalitionsfraktionen am Mittwoch im Geschäftsordnungsausschuss das von der FPÖ im Nationalrat eingebrachte Verlangen auf Prüfung diverser Corona-Maßnahmen und des Todes des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek, berichtete die Parlamentskorrespondenz in der Nacht auf Donnerstag. Die FPÖ kündigte zuvor an, den VfGH um Klärung zu ersuchen.

Die ÖVP stützt sich auf Rechtsgutachten von Christoph Bezemek und Mathis Fister, die ein rechtlich korrektes Ansuchen der Freiheitlichen bezweifeln. Laut U-Ausschuss-Regeln muss der Untersuchungsgegenstand ein "bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes" sein. Den erkennt Bezemek nicht. Seiner Einschätzung nach bleibt der Untersuchungsgegenstand vage und unbestimmt. Fister nennt das Verlangen unzulässig, weil es weder einen "bestimmten" noch einen "abgeschlossenen" Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes betrifft.

FPÖ-Verlangen als "zur Gänze unzulässig" zurückgewiesen

Kai Jan Krainer (SPÖ) stieß sich vor allem an der Vermengung zweier völlig unterschiedlicher Themen. Nikolaus Scherak (NEOS) meinte im Ausschuss, dass er die Sachlage nicht so eindeutig wie ÖVP und SPÖ sehe. Er könne sich schon vorstellen, dass der VfGH die von der FPÖ proklamierte Klammer für "in Ordnung hält", so der NEOS-Politiker. Dennoch zogen die NEOS mit ÖVP und SPÖ mit. Mit Koalitionsmehrheit wurde entschieden, das Verlangen der FPÖ als "zur Gänze unzulässig" zurückzuweisen.

Die Grünen orteten "einige Formalfehler" im Antrag der FPÖ. Ihre Partei räume dem Recht auf Kontrolle aber Vorrang ein, hielt Nina Tomaselli fest. (APA/bearbeitet von mbo)