Reisende müssen auf vielen Flügen inzwischen extra zahlen, wenn ihr Handgepäck über die Größe einer kleinen Tasche hinausgeht. Verbraucherschutzorganisationen halten diese Praxis für unzulässig – und haben nun eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Im Visier: Sieben Airlines, darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air.

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Auf vielen Flügen fällt für Handgepäck ab einer bestimmten Größe eine zusätzliche Gebühr an – Verbraucherschutzgruppen haben dagegen nun eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Die Fluggesellschaften würden ihre Kundinnen und Kunden mit dieser Praxis ausbeuten, teilte der europäische Verbraucherschutz-Dachverband Beuc in Brüssel mit.

Auch die Mitgliedsorganisationen reichten bei ihren zuständigen Behörden demnach entsprechende Beschwerden ein. In Deutschland beteiligt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Konkret richtet sich die EU-weite Beschwerde gegen sieben Fluggesellschaften – darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air. Diese erlauben die kostenlose Mitnahme eines kleinen Handgepäckstücks, das in der Regel unter den Sitz passen muss.

Bei "angemessenen Vorgaben" keine zusätzliche Gebühr erlaubt

Beuc verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Dieser kippte zwar ein spanisches Gesetz, das sogar Aufgabegepäck zum festen Bestandteil eines Tickets erklären sollte – für Handgepäck dürfe aber keine zusätzliche Gebühr erhoben werden, solange es "angemessene Vorgaben" zu Größe und Gewicht erfülle. Wo genau diese Grenze liegt, ist im EU-Recht bislang nicht geregelt.

Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Grenzen der angesprochenen Fluggesellschaften nicht angemessen und damit rechtswidrig. Reisende würden genügend Kleidung und persönliche Gegenstände mitnehmen wollen - genug Sachen für einen Rollkoffer, sagte der Beuc-Generaldirektor Agustín Reyna. "Ich kann nicht verstehen, wie es angemessen sein soll, für eine mindestens zwei bis drei Tage lange Reise alles in eine kleine Tasche zu packen."

Ryanair wies Vorwürfe zurück

Noch dazu würden die Passagiere ihr Handgepäck selbst transportieren und dafür haften. Denn anders als beim Aufgabegepäck – dessen Verladung am Flughafen die Airlines bezahlen und für das sie während des Flugs die Haftung übernehmen – verursache Handgepäck keine zusätzlichen Kosten. Eine zusätzliche Gebühr sei daher nicht gerechtfertigt.

Ryanair - 3. Quartal
Die Beschwerde richtet sich auch gegen die Handgepäckregeln von Ryanair - die irische Fluggesellschaft sieht sich jedoch im Recht. (Archivbild) © dpa / Thomas Banneyer/dpa

Ryanair wies die Vorwürfe in einer ersten Reaktion klar zurück. Dass nur eine kleine Tasche im Ticketpreis inbegriffen ist, sei mit dem EU-Recht vereinbar und durch das Gerichtsurteil gedeckt. Den Kundinnen und Kunden gebe Ryanair die Wahl, ob sie ein größeres Handgepäckstück benötigten – dies zur Vorschrift zu machen, würde "die Ticketpreise für alle Passagiere erhöhen", teilte die irische Fluggesellschaft mit.

Forderung: Klare Regeln auf EU-Ebene

Mit der Beschwerde will Beuc erreichen, dass die EU-Kommission die Unternehmen etwa mit einer Strafe belegt oder sie zum Verzicht auf die zusätzlichen Gebühren verordnet. Um Konflikten in Zukunft aus dem Weg zu gehen, forderten die Verbraucherschützer eindeutige Regeln auf EU-Ebene. So solle festgelegt werden, bis zu welcher Größe ein Handgepäckstück als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket zwingend beinhalten muss.

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Eine geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung, über die die EU-Staaten derzeit beraten, sei dafür die "perfekte Gelegenheit", sagte Reyna. Das EU-Parlament beauftragte die Kommission bereits 2023, genaue Regeln festzulegen – diese verwies die Aufforderung an die Fluggesellschaften, die untereinander bislang keine geeinten Gepäckregeln vereinbarten. (dpa/bearbeitet von ali)