Die Kinderbuchfigur "Meine Freundin Conni" erfreut sich im Internet großer Beliebtheit - allerdings nicht im Sinne des Erfinders. Der Carlsen-Verlag geht nun mit rechtlichen Mitteln gegen humoristische Darstellungen der bekannten Figur vor.
Der Carlsen-Verlag greift zu juristischen Maßnahmen gegen ein populäres Internetphänomen: Memes mit der bekannten Kinderbuchfigur Conni werden mit Abmahnungen belegt. Wie die "Welt" berichtet, verbietet der Verlag die Verbreitung humoristischer Bildmontagen mit der rot gestreiften Protagonistin aus der beliebten Kinderbuchreihe "Meine Freundin Conni".
Vom Kinderbuch zum Internet-Phänomen
Die Kinderbuchreihe "Meine Freundin Conni" erfreut sich seit Jahrzehnten großer Beliebtheit bei Kindern im Vorschul- und Grundschulalter. Die Geschichten der kleinen Conni mit ihrem charakteristischen rot-weiß gestreiften Oberteil begleiten Generationen von Kindern durch alltägliche Situationen und Abenteuer.
In den vergangenen Jahren entwickelte sich jedoch ein Internet-Trend, bei dem Nutzer die unschuldige Kinderbuchfigur in unangemessene, oft für Erwachsene gedachte humoristische Kontexte setzten. Diese Memes, die sich viral im Netz verbreiteten, stellen die Figur häufig in Zusammenhang mit Themen dar, die weit entfernt von der kindgerechten Welt der Originalbücher sind.
Rechtliche Schritte zum Schutz der Marke
Der Carlsen-Verlag hat nun offenbar beschlossen, gegen diese unautorisierten Nutzungen seiner Figur vorzugehen. Laut Deutschlandfunk Kultur reagiert der Verlag mit rechtlichen Mitteln auf die Internet-Memes mit der Kinderbuchfigur.
Die Abmahnungen zielen darauf ab, die Verbreitung der modifizierten Conni-Bilder zu unterbinden, da diese ohne Genehmigung des Rechteinhabers erstellt und geteilt werden. Der Verlag sieht in den Memes offenbar eine Verletzung des Urheberrechts sowie potenziell eine Rufschädigung der Marke, die primär für ein junges Publikum konzipiert wurde.
Debatte um Kunstfreiheit und Urheberrecht
Das Vorgehen des Verlags wirft Fragen zur Balance zwischen Urheberrecht und der im Internet gängigen Meme-Kultur auf. Während Verlage und Urheber ein berechtigtes Interesse am Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte haben, argumentieren Befürworter der Meme-Kultur häufig mit dem Recht auf Parodie und künstlerische Freiheit.
Die Conni-Memes reihen sich damit ein in eine längere Debatte darüber, inwieweit populärkulturelle Figuren durch Fans und Internetnutzer transformativ genutzt werden dürfen, ohne dass Rechteinhaber einschreiten.
Für den Carlsen-Verlag steht bei der Unterbindung der Memes vermutlich auch der Schutz der Zielgruppe im Vordergrund. Die Kinderbuchfigur Conni soll weiterhin ein positives Image behalten und nicht durch unangemessene Darstellungen in Kontexten erscheinen, die für die eigentliche Zielgruppe - Kinder und deren Eltern - verstörend sein könnten.
Verwendete Quellen:
- Carlsen Pressemeldungen: FAQ Conni-Memes
- WELT: Internetphänomen: Carlsen-Verlag verbietet Conni-Memes und verschickt Abmahnungen
- Deutschlandfunk Kultur: Carlsen-Verlag reagiert auf Internet-Memes mit der Kinderbuchfigur Conni