René Benko wollte aus der Untersuchungshaft freikommen – bleibt jetzt aber noch bis mindestens 6. Oktober in Haft. Das Landesgericht für Strafsachen Wien sieht die Haftgründe weiterhin erfüllt. Unterdessen kommt neue Bewegung in die rechtliche Aufarbeitung der Causa Signa.
Das Landesgericht für Strafsachen in Wien hat über einen von René Benkos Verteidigung eingebrachten Enthaftungsantrag entschieden – zum Nachteil des inhaftierten Tiroler Investors. Er muss vorerst bis zum 6. Oktober 2025 in Untersuchungshaft bleiben, wie das Gericht mitteilt.
Der Gründer der insolventen Signa-Gruppe sitzt seit 24. Jänner in der Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft. Sein Anwalt hatte den Antrag unter anderem mit Benkos "vorbildlichem Verhalten" begründet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht unterdessen weiterhin Tatbegehungsgefahr.
"Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und Verhältnismäßigkeit", teilte das Landesgericht für Strafsachen Wien mit. Gegen den Beschluss auf Verlängerung der U-Haft kann Benko binnen drei Tagen Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien einreichen.
Zweite Anklage gegen Benko steht wohl kurz bevor
Unterdessen kommt neue Bewegung in die Causa Signa: Nachdem bekannt wurde, dass der Strafprozess gegen den Signa-Gründer und Pleitier René Benko am Landesgericht Innsbruck stattfinden wird, hat WKStA einen weiteren Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt. Damit könnte die nächste Anklage rund um den zerfallenen Immobilienkonzern bevorstehen.
In einem Vorhabensbericht legt die Staatsanwaltschaft üblicherweise dar, ob sie einen Ermittlungsstrang einstellen oder Anklage erheben will. Verpflichtend sind diese in Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse, in sogenannten "clamorosen" Causen. In welche Richtung es bei dem aktuellen Vorhabensbericht geht und welcher Ermittlungsstrang finalisiert wurde, gab die WKStA in ihrer Aussendung nicht bekannt. Entscheiden muss nun das Justizministerium.
Zahlreiche Vorwürfe gegen Benko
Die WKStA ermittelt derzeit in 13 verschiedenen Strängen rund um die Signa-Pleite und Benko. Die Behörde wirft ihm unter anderem vor, Investoren getäuscht und Gläubiger geschädigt zu haben. Mitte Juli erfolgte eine erste Anklage gegen Benko wegen betrügerischer Krida. Der entsprechende Strafprozess wird im Herbst in Innsbruck stattfinden - nicht, wie von Benkos Anwalt Norbert Wess beantragt, in Wien, teilte der Oberste Gerichtshof (OGH) am Mittwoch mit.
Benkos Anwalt hatte für die Verlegung sinngemäß damit argumentiert, dass das Verfahren von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geführt werde und es am Straflandesgericht Wien quasi eine Spezialabteilung für so umfangreiche Wirtschaftscausen gebe.
Die OGH-Richter stufen den Prozess gegen Benko als eher durchschnittliche Wirtschaftscausa ein, womit die Voraussetzung für eine Verlegung nach Wien nicht gegeben sei. Von der Staatsanwaltschaft sollen für den Prozess übrigens acht Zeugen benannt worden sein.
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Noch im August wohl Klarheit über Prozesstermin
Wann der Prozess in Innsbruck über die Bühne gehen wird, war vorerst unklar. Sie gehe davon aus, dass man noch im Laufe des August Entsprechendes zu Verhandlungsterminen kommunizieren werde, sagte die Sprecherin des Innsbrucker Landesgerichts, Birgit Fink, zur APA. (APA/bearbeitet von ank)