Ist die Wahl-Posse bald um ein weiteres Kapitel reicher? Der Druckauftrag an die Staatsdruckerei sorgt für rechtliche Diskussionen: Ist eine Ausschreibung notwendig, wird der Wahltermin wohl ein weiteres Mal verschoben werden.

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Wenn man glaubt, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo eine neue Panne her. So in etwa darf man die Geschehnisse rund um die Bundespräsidentenwahl in Österreich zusammenfassen.
Wie die österreichische Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Donnerstagausgabe berichtet, steht auch der neue Nachwahl-Termin am 4. Dezember auf wackligen Beinen. Der Grund: Es ist derzeit noch unklar, ob der Druckauftrag für die neuen Wahlkarten einfach ohne Ausschreibung an die Staatsdruckerei vergeben werden kann, wie es Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Montag bei der Pressekonferenz verkündete.

Laut "Presse" zweifeln Vergaberechtsexperten daran, dass bei der Auftragsvergabe auf eine Ausschreibung verzichtet werden kann. So könnten Druckereien, die sich übergangen fühlen, angeblich beim Bundesverwaltungsgericht auf die Nichtigkeitserklärung der Direktvergabe an die Staatsdruckerei klagen. Sollte das geschehen und die Vergabe für nichtig erklärt werden, müsste die Ausschreibung wiederholt werden – und das würde eine weitere Verschiebung bedeutet. Endgültig sei das aber nicht, da das Gericht auch lediglich eine Geldstrafe erteilen könnte. Die würde dann aber etwa 20 Prozent des Auftragswerts ausmachen.


"Gefahr im Verzug" nicht für Wahlwiederholung

Nun hat Innenminister Sobotka in der Pressekonferenz am Montag von "Gefahr im Verzug" gesprochen und damit die Umgehung der Ausschreibung begründet. Laut Presse gäbe es diesen Begriff im Bundesvergabegesetz allerdings nicht. Eine Ausnahme für eine Ausschreibung gibt es laut Gesetz nur wenn "dringliche, zwingende Gründe, die nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind" – diese gelte aber nicht für die Verhandlung mit anderen Anbietern.
Man gehe nicht davon aus, dass ein solcher Einwand gültig wäre, da die Judikatur hier Extremfälle wie Naturkatastrophen vorsieht. Die Vergaberechtsexperten jedenfalls würden daran zweifeln, dass eine Wahlwiederholung darunter fallen würde.

Verkürztes Regelverfahren könnte Peinlichkeit vermeiden

Der Innenminister könne dabei eine erneute Peinlichkeit vermeiden, wenn er sofort auf ein verkürztes Regelverfahren durchführen würde. Dabei dürfen Angebotsfristen per Gesetz verkürzt werden. So ein verfahren würde, laut Presse, zwei bis drei Monate dauern und den Neuwahltermin nur geringfügig nach hintern verschieben. Dafür wäre rechtlich alles im grünen Bereich.

Das Innenministerium prüfe derzeit jedenfalls, ob eine Ausschreibung notwendig sei. Sollten die Vergabejuristen einig sein, dass es ohne nicht gehe, steht wohl eine neuerliche Verschiebung des angesetzten Wahltermins ins Haus.

Briefe mit veraltetem Wahltermin werden weiter verschickt

Indessen verschicken Gemeinden und Städte weiter Informationsbriefe mit dem falschen Termin für die Stichwahl. Aus dem Innenressort heißt es gegenüber den "Salzburger Nachrichten": Für den Stopp des Versandes gebe es keine Rechtsgrundlage, solange das Parlament kein neues Wahlgesetz beschlossen habe.

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