• Das erste Urteil zum Thema Glücksspiel per Lootboxen in Videospielen wurde gefällt.
  • Dabei geht es um die "FIFA"-Packs in EAs populärer Sportsimulation.
  • Für Laien erklärungsbedürftig: Nicht Publisher EA wird zur Verantwortung gezogen, sondern Sony.

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Sind die "FIFA"-Packs in EAs populärer Sportsimulationsreihe ein Fall von illegalem Glücksspiel? Ja, sagt ein österreichisches Gericht. Es handelt sich um das erste Urteil zum Thema Lootboxen in Videogames. Zur Verantwortung gezogen wird aber nicht der Publisher EA Sports, sondern Sony Interactive Entertainment.

Der PlayStation-Hersteller soll die Rückzahlung von "FIFA"-Packs abwickeln, so das Urteil des Bezirksgerichts Hermagor in Kärnten vom 26. Februar - zumindest in erster Instanz der Musterklage. Sony wird zur Verantwortung gezogen, weil es Betreiber der PlayStation-Plattform ist, auf der die beanstandeten Käufe von "FIFA"-Packs abgewickelt wurden.

Die ewige Frage nach dem Glücksspiel

Interessantes Detail: Als Prozessfinanzierer tritt Padronus auf. Die Firma vertritt üblicherweise Geschädigte, die bei Online-Casinos und Sportwettenanbietern ohne gültige Lizenz im jeweiligen Land Geld verloren haben. Im "FIFA"-Fall handelt es sich um ein Sammelverfahren.

Laut Padronus wären "Lootbox-Käufer in vierstelliger Anzahl" vertreten. Die durchschnittlichen Ansprüche lägen bei 800 Euro, bei einem Betroffenen aber stünden 85.000 Euro für "FIFA"-Packs im Raum.

Im verhandelten Fall standen die Belange eines einzigen Klägers im Mittelpunkt. Diesem soll SIE (Sony Interactive Entertainment) 336,26 Euro zurückerstatten. Wenig Geld für einen globalen Konzern, doch das Beispiel könnte Schule machen.

Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl spricht von "einem Paukenschlag" für die gesamte Videospielbranche. "Weder in Österreich noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen", so Eibl. Die Entscheidung des österreichischen Gerichts könnte eine Signalwirkung auch auf die deutsche Rechtsprechung entfalten. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.

Kaufverträge sind nicht rechtswirksam

Bei den "FIFA"-Packs handelt es sich um Lootboxen in Form digitaler Karten-Packs, die virtuelle Fußballspieler enthalten. Zu den Kaufanreizen zählt, dass der Inhalt der Packs vor dem Kauf nicht einsehbar ist. Man ersteht also die Katze - beziehungsweise den Kicker - im Sack. Hier kommt also das für das Glücksspiel kennzeichnende Element des Zufalls zum Tragen, ebenso die "vermögenswerte Leistung" der Lootboxen. Die Argumentation der Kläger: Da Sony in Österreich keine Glücksspiellizenz hat, seien die Kaufverträge nicht rechtswirksam.

Dass nun lediglich Sony am Pranger steht, ist insofern verwunderlich, da die "FIFA"-Packs auch auf den Plattformen anderer Konsolen angeboten werden - von Microsofts Xbox Live bis zu Nintendo Switch Online und mehreren PC-Plattformen.

Vergleichbare Fälle gibt es in anderen Ländern. In den Niederlanden beispielsweise wurde EA selbst zu einer Strafe wegen illegalem Glücksspiel per Lootboxen verklagt, doch das Urteil wurde in höherer Instanz wieder aufgehoben. Dennoch: In den Niederlanden und in Belgien sind Lootboxen in Spielen verboten. Wie der österreichische Prozess ausgeht, bleibt also vorerst offen.

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