Einen Tag vor den Schlussplädoyers im Prozess gegen Sean "Diddy" Combs hat die Staatsanwaltschaft mehrere schwerwiegende Anklagepunkte fallengelassen - darunter versuchte Entführung, Brandstiftung und Beihilfe zum Sexhandel.

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Es ist eine überraschende Wendung kurz vor dem Ende des spektakulären Prozesses: Die Staatsanwaltschaft hat einen Tag vor den Schlussplädoyers mehrere Anklagepunkte gegen Rapper Sean "Diddy" Combs (55) fallengelassen. Das berichtet das US-Promiportal "TMZ". Wie aus einem Brief an den zuständigen Richter hervorgeht, werden die Vorwürfe der versuchten Entführung, versuchten Brandstiftung und Beihilfe zum Sexhandel nicht weiterverfolgt.

Offiziell begründet die Staatsanwaltschaft diesen Schritt damit, den Anweisungen des Richters zu folgen, die Jury-Instruktionen zu "straffen". Doch der Zeitpunkt und die Art der zurückgezogenen Anklagen lassen laut den Medienberichten vermuten, dass die Ankläger Schwierigkeiten hatten, ausreichend Beweise für diese schwerwiegenden Vorwürfe zu liefern.

Entführungsvorwürfe erweisen sich als problematisch

Besonders bei den Entführungsvorwürfen scheinen die Staatsanwälte auf unsicheres Terrain geraten zu sein. Die Anklage bezog sich auf zwei verschiedene Fälle: zum einen auf eine ehemalige Angestellte, die angeblich in ein Gebäude gebracht und einem Lügendetektor-Test unterzogen wurde, um festzustellen, ob sie Diddys Schmuck gestohlen hatte. Zum anderen ging es um seine Ex-Freundin Cassie, die angeblich im London Hotel festgehalten worden sein soll.

Noch überraschender ist jedoch der Rückzug von der Brandstiftungsanklage. Während des Prozesses hatte der Musiker Kid Cudi ausgesagt, dass ein Molotowcocktail in seinem Porsche platziert worden war. Laut seiner Darstellung steckte Diddy aus Eifersucht dahinter, weil Cudi zu jener Zeit eine Beziehung mit Cassie führte. Doch die Staatsanwälte konnten während des gesamten Verfahrens keine direkte Verbindung zwischen Combs und dem Brand herstellen.

Zentrale Sexhandel-Vorwürfe bleiben bestehen

Was die Beihilfe zum Sexhandel angeht, so erläutern die Staatsanwälte in ihrem Schreiben nicht konkret, welche Elemente sie aus den Jury-Anweisungen streichen werden. Die Hauptanklagen wegen Sexhandels bleiben jedoch bestehen - ein zentraler Punkt in dem Verfahren gegen den 54-Jährigen. Trotz der zurückgezogenen Anklagepunkte werden auch die Vorwürfe des organisierten Verbrechens und der Erpressung weiter verfolgt. Combs droht bei einer Verurteilung weiterhin eine lebenslange Haftstrafe. (dr/spot)  © spot on news