Nach turbulenten Wochen mit Verhaftung, Auslieferung und Gerichtsverfahren genießt Jimi Blue Ochsenknecht die Zeit bei seiner Schwester Cheyenne in Österreich. Nun teilt die 25-Jährige erstmals Bilder des Geschwisterpaars in entspannter Atmosphäre auf einem Weingut.

Der Rechtsstreit um eine unbezahlte Hotelrechnung ist für Jimi Blue Ochsenknecht vorerst abgeschlossen. Nach seiner Verhaftung, Auslieferung und dem Gerichtsverfahren in Österreich zeigt sich der Schauspieler nun erstmals wieder in der Öffentlichkeit - und zwar in bester Laune mit seiner Schwester Cheyenne auf einem idyllischen Weingut in der Steiermark.

Die 25-Jährige veröffentlichte auf Instagram mehrere Fotos, die die Geschwister in ausgelassener Stimmung zwischen Weinreben zeigen. Auf den Bildern strahlen beide in die Kamera, stoßen mit Weingläsern an und posieren vor der malerischen Kulisse der steirischen Weinberge. Cheyenne trägt ein schlichtes graues Outfit mit schwarzen Sandalen, während ihr Bruder in weißem T-Shirt, schwarzen Shorts und auffälligen rosa Sneakern zu sehen ist.

Jimi Blue Ochsenknecht muss Geldbuße zahlen

Hinter dem Schauspieler liegen schwierige Wochen. Ende Juni wurde Jimi Blue Ochsenknecht am Hamburger Flughafen verhaftet und nach Österreich ausgeliefert. Grund war eine seit Ende 2021 unbezahlte Hotelrechnung in Höhe von knapp 14.000 Euro für einen Aufenthalt in einem Tiroler Luxushotel in Kirchberg.

Wie das Landgericht Innsbruck entschied, muss der 33-Jährige nun eine Geldbuße von 18.000 Euro zahlen. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine in Österreich mögliche Form der Prozess-Beilegung, bei der der Angeklagte ohne Urteil und ohne Strafregister-Eintrag davonkommt.

Empfehlungen der Redaktion

Jimi Blue Ochsenknecht wartet auf seinen Reisepass

Allerdings darf Jimi Blue Ochsenknecht auch einige Tage nach seinem Prozess Österreich noch nicht verlassen. Über die bisherigen Auflagen - Abgabe des Reisepasses und Aufenthalt in Österreich - werde die zuständige Richterin aber bald entscheiden, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Innsbruck. Das sei "das übliche Prozedere". Ganz beendet ist die Hotel-Angelegenheit erst, wenn die 18.000 Euro wie vereinbart in Raten bezahlt sind. Dann kann das Gericht das Verfahren einstellen. (bearbeitet von ari)

Dieser Text wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt. Unsere Redaktion hat ihn geprüft und trägt die inhaltliche Verantwortung. Hier finden Sie Informationen dazu, wie unsere Redaktion mit KI umgeht.


Verwendete Quellen