Seit einem verhängnisvollen Unfall in der Samstagabendshow "Wetten, dass..?" ist Samuel Koch querschnittsgelähmt. Das Bundessozialgericht wird sich bald damit auseinandersetzen, ob es ein Arbeitsunfall war.
Der deutsche Schauspieler und Autor
"Wettkandidat bei 'Wetten, dass..?' unfallversichert?"
Der 2. Senat des Bundessozialgerichts werde sich laut einer Mitteilung am 24. September ab 13:00 Uhr mit der Frage befassen, ob ein Wettkandidat bei "Wetten, dass..?" unfallversichert sei. Koch habe demzufolge bereits 2020 "die Feststellung des Unfallereignisses als Arbeitsunfall" beantragt. Bei den Vorinstanzen sei dies jedoch erfolglos geblieben - mit der Erklärung, dass ein "Versicherungsschutz als Beschäftigter oder 'Wie-Beschäftigter'" ausscheide. Sein damals sechsköpfiges Team für die Wette, mit dem er den Beitrag organisiert habe, habe Kläger Koch zusammengestellt. So habe er "als sein eigener Regisseur agiert".
Auch ein Versicherungsschutz im Ehrenamt bestehe den Vorinstanzen zufolge nicht. Koch sei während der ZDF-Show zwar für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätig gewesen, der Auftritt während der Sendung sei allerdings "hauptsächlich durch das eigenwirtschaftliche Interesse des Klägers motiviert gewesen". Koch habe Revision eingelegt.
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Samuel Koch war in der "Wetten, dass..?"-Ausgabe vom 4. Dezember 2010 bei seiner Wette schwer gestürzt. Er hatte gewettet, mit der Hilfe von Sprungstiefeln über ihm entgegenkommende Autos hinwegspringen zu können. Darüber habe er mit dem Sender laut BSG einen "unentgeltlichen Mitwirkendenvertrag" geschlossen. Vom vierten Wagen wurde Koch erfasst. Dabei zog er sich eine Querschnittslähmung zu. (wue/spot) © spot on news