Frankfurt/Main - Der Berufungsprozess um eine Schadenersatzforderung von Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe gegen den Deutschen Fußball-Bund wird am 11. September fortgesetzt. Nachdem das ursprünglich für Anfang Juni angekündigte Urteil verschoben worden war, hat das Oberlandesgericht Frankfurt nun einen neuen Termin für die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung festgelegt.
Gräfe hatte seine Bundesligakarriere nach 289 Einsätzen im Sommer 2021 wegen der beim DFB damals gängigen Altersbeschränkung von 47 Jahren beenden müssen und den Verband deshalb wegen Altersdiskriminierung auf Schadenersatz verklagt. Das Landgericht Frankfurt hatte dem ehemaligen FIFA-Referee im Januar 2023 eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro zugesprochen.
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