Ein Missbrauchsvorwurf aus dem Jahr 2000 gegen Rapper Diddy wird in Wien vorerst nicht weiterverfolgt. Die Staatsanwaltschaft verweist auf Verjährung – es sei denn, der laufende Prozess in New York bringt neue Erkenntnisse.

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Die Staatsanwaltschaft Wien verfolgt den Rapper Sean "Diddy" Combs vorerst nicht strafrechtlich. Das gab Behördensprecherin Nina Bussek Dienstagmittag auf APA-Anfrage bekannt. Eine TV-Moderatorin wirft dem Musiker ("I'll be missing you") vor, er habe sie Ende März 2000 nach einem Wien-Konzert in einem Tourbus unter Drogen gesetzt und vergewaltigt. Sie war damals 19 Jahre alt und hatte sich eigenen Angaben zufolge in der Hoffnung auf ein Interview mit dem Musiker getroffen.

Wie Bussek erläuterte, hatte die Moderatorin im vergangenen Februar wegen des von ihr behaupteten Übergriffs den mittlerweile 55-jährigen Künstler angezeigt. Nach einer rechtlichen Bewertung der Sachverhaltsdarstellung hätte die Wiener Anklagebehörde festgestellt, dass der Vergewaltigungsvorwurf nach derzeitiger österreichischer Rechtslage verjährt ist und Combs daher in einem sogenannten Inlandsverfahren nicht mehr belangt werden könnte.

New Yorker Prozess könnte Auswirkungen haben

Die Verjährungsfristen erstrecken bzw. verlängern sich aber, sollte sich herausstellen, dass Combs zwischenzeitlich andere Missbrauchshandlungen begangen hat und dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden ist. Seit Mitte Mai läuft in New York ein Prozess gegen den Rapper, in dem unter anderem schwere Sexualverbrechen inkriminiert sind. Sollte es in dieser Verhandlung, die sechs bis acht Wochen dauern soll, zu Schuldsprüchen wegen Vergewaltigung oder anderen Missbrauchsdelikten kommen, wäre von der Staatsanwaltschaft Wien zu prüfen, ob die Verjährungskette bis zum März 2000 zurückreicht und sich allenfalls schließen lässt. In dem Fall wäre der Wiener Vergewaltigungsvorwurf von der Wiener Staatsanwaltschaft dann wieder aufzugreifen.

Die Verjährungsfrist für Vergewaltigung von erwachsenen Personen beträgt hierzulande grundsätzlich zehn Jahre. In besonders schweren Fällen - wenn damit eine gravierende Körperverletzung oder Traumatisierung verbunden ist - verlängert sich die Frist auf 20 Jahre.

"Wir haben daher das Verfahren nach § 192 StPO unter Vorbehalt einer späteren Verfolgung eingestellt", erläuterte Staatsanwaltschaft-Sprecherin Bussek. Bei einer Verurteilung Combs in den USA "werden wir die Rechtslage neu prüfen", garantierte sie. (APA/bearbeitet von amb)